Unlauterer Wettbewerb will auch bezahlt werden

Fällt einem bei der Lektüre eines Urteils vor Schreck beinahe die Kaffeetasse aus der Hand, ist dies ein guter Anlass zur Besprechung der Entscheidung.

Vorab und für das Verständnis des Beinahe-Kaffeeunfalls von Belang:

Der 19. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln ist laut Geschäftsverteilungsplan für Streitigkeiten über Ansprüche aus Internet-Verträgen zuständig. Im letzten Jahr entschied das Gericht über einen solchenVertrag betreffend Foren- und Blogmarketing, bei dem sich ein Unternehmen weigerte, einen Dienstleister, der mit der Schleichwerbung beauftragt worden war, zu bezahlen. Zu Recht, wie das Gericht befand (Urteil vom 23.7.2010 – 19 U 3/10). So weit, so gut und (nur) nach dem BGB sicher eine mustergültige, zivilrechtliche Falllösung.

Es folgt nun das für den schreckhaften Wettbewerbsrechtler Beunruhigende an der Entscheidung. Liest man nämlich in der Urteilsbegründung zur Begründung des nicht bestehenden Vergütungsanspruchs Sätze wie:

„…durch diese Formulierung ist die übereinstimmende Vorstellung der Parteien erkennbar geworden, dass die Klägerin die Vornahme gezielter Werbemaßnahmen möglichst verschleiern sollte. „

und Feststellungen, wonach der Einsatz historischer Fake-Accounts “unabdingbares Mittel zur wirkungsvollen Tarnung von Werbepostings“ und „effektive Schleichwerbung“ seien, fängt die Kaffeehand an zu zittern. Nochmals zum Nachspülen: Der Vertrag hatte die zur bestmögliche „Blendung“ anderer Nutzer von Foren und Blogs durch bereit angelegte und auf scheinbar „authentische“ Teilnehmer hinweisende Accounts zum Gegenstand.

Schleichwerbung ist aber nun einmal verboten. Das gilt etwa, weil es nach § 3 und § 4 Nr. 3 UWG unlauter ist, den Werbecharakter von geschäftlichen Handlungen zu verschleiern und auch aus anderen Gründen, über die wir z.B. hier schon einmal berichtet haben.

Und was gilt für auf solche Handlungen ausgerichtete Verträge? Geht es z.B. nach dem OLG Stuttgart (Beschluss vom 26.8.2008 – 6 W 55/08) oder der Literatur (z.B. Armbrüster, in: MüKo-BGB, 5. Aufl., 134 Rdnr. 67; Köhl…

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Themen: Wettbewerb , Schleichwerbung , Nichtigkeit , Social Media , Technology, Media & Telecoms (tmt) , 19 U 3/10 , 6 W 55/08 , Foren- Und Blogmarketing , Historische Accounts

Erschienen 1. Juli 2011 auf http://www.cmshs-bloggt.de.

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