Unlautere Anrufe durch Meinungsforscher

Wer schweigt, der bleibt? Nämlich auf der Liste eines Meinungsforschungsinstituts, das ohne Bedenken Bankkunden zu Hause anrufen darf? So jedenfalls hatten es sich fantasiereiche Banker vorgestellt, die eine Telefonaktion in ihrem Auftrag den damit belästigten Kunden zuvor in Briefen mitgeteilt hatten - und nun behaupteten, die vorgeschriebene Einwilligung all derjenigen Angerufenen ja erhalten zu haben, welche der angekündigten Befragung nach Erhalt des Schreibens nicht ausdrücklich widersprachen. Was das Oberlandesgericht Köln (Az. 6 U 41/08) jetzt allerdings als unlauteren Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz wertete.

Die Bank hatte ihren Kunden geschrieben, dass sie in Kürze von Meinungsforschern telefonisch nach der Zufriedenheit mit ihrem Finanzinstitut befragt werden. Wem der Anruf nicht passe, der könne das natürlich umgehend wissen lassen, hieß es in dem Brief.

Ein Passus, mit dem nach Auffassung der rheinischen Richter die unzumutbare Belästigung der Bankkunden jedoch nicht aus der Welt war. Ganz im Gegenteil, die Telefonanrufe hatten schon in ihrer Art und Weise der Ankündigung verbotene Werbung zum Gegenstand. Selbst wenn keine unmittelbare Absatzförde…

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Erschienen 17. Februar 2009 auf http://www.kanzlei-finkenzeller.de/aktuell.

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