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UNKLARE RECHTSLAGE

am 25.11.2005 von LawBlog

Manche Versicherungen sind stur. Eine weigert sich zum Beispiel, mehr als 60 % eines Unfallschadens zu ersetzen. Dabei ist die Sachlage ziemlich klar. Vor Gericht hätte die Versicherung so gut wie keine Chance.
Möglicherweise schließt man aus dem Alter der Geschädigten, dass diese es vielleicht nicht auf einen Prozess ankommen lassen. Oder man geht davon aus, dass keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist. Oder weiß man es?
Natürlich geben weder der Sachbearbeiter noch sein Abteilungsleiter zu, dass hier wider besseren Wissens einfach versucht wird, Geld zu sparen. Sie erzählen zwar was von “unklarer Rechtslage”. Das ist aber so absurd, dass die Geschädigten natürlich fragen, wie man sich so etwas erlauben kann. Tja, siehe den vorigen …

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