Universitäten Kiel und Lübeck: Zukunftsfähige Neuordnung?

Im September noch war die Lösung der Probleme in einem ÖPP-Projekt für Uniklinikum zur Sanierung durch private Investoren gesehen worden. Nun haben die Universitäten Kiel und Lübeck mit ihrer jüngsten Pressemitteilung ein gemeinsames Konzept für – nach ihren Worten - „eine zukunftsfähige Neuordnung der Universitätsmedizin in Schleswig-Holstein vor“.

Sie seien damit den Empfehlungen des Wissenschaftsrates vom Juli 2011 und den entsprechenden landespolitischen Weichenstellungen nachgekommen.

Mit ihren Vorschlägen reagieren die Universitäten auf die gegenwärtige Situation der schleswig-holsteinischen Universitätsmedizin, d.h. auf eine wirtschaftlich defizitäre Krankenversorgung, einen erheblichen Investitionsstau und die Unterfinanzierung von Forschung und Lehre. Um die Spitzenposition der medizinischen Forschung im bundesweiten Wettbewerb zu erhalten, das Medizinstudium langfristig in der Spitzengruppe deutscher Universitäten zu positionieren und den Investitionsstau, der die Leistungsfähigkeit von Forschung, Lehre und Krankenversorgung bedroht, so schnell wie möglich zu beseitigen, halten die Universitäten Kiel und Lübeck eine organisatorische Erneuerung der Universitätsmedizin im Lande für erforderlich.

Als Eckpunkte der Neuordnung werden genannt:

1. Entstehung von zwei wissenschaftlich eigenständig agierenden Universitätsmedizinstandorten mit jeweils eigenen Klinika und Vorständen. In den Vorständen wird ein stimmberechtigtes Mitglied für den Bereich Forschung und Lehre verankert, um die vom Wissenschaftsrat als mangelhaft kritisierte Interaktion zwischen Forschung, Lehre und Krankenversorgung zu verbessern.

2. Zusammenfassung der beiden Klinika in einer übergreifenden Holding, um bereits erzielte und künftig erzielbare wirtschaftliche Synergiepotentiale einer standortübergreifenden Zusammenarbeit in den Bereichen Krankenversorgung und Verwaltung zu sichern. Die Holding wird von einem Strategievorstand geleitet, der sich aus den Mitgliedern der beiden Klinikvorstände zusammensetzt. Diese Struktur gewährleistet, dass beide Klinika miteinander verbunden bleiben und koordiniert zusammenarbeiten.

3. Sowohl die Holding als auch die Klinika sind in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert. Damit wird auch weiterhin die öffentliche Trägerschaft der Krankenversorgung in Schleswig-Holstein gewährleistet.

4. Während sich die Holding strategischen Fragestellungen sowie der Koordination der gemeinsamen Tochterunternehmen, der übergreifenden Einrichtungen der Krankenversorgung und der Verwaltung widmet, sind für das operative Geschäft vor Ort ausschließlich die beiden Klinikvorstände zuständig.

5. Alle bestehenden Tochtergesellschaften und campusübergreifenden Einrichtungen des UKSH sowohl in…

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Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 12. Januar 2012 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.

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