Universal Music GmbH lässt Urheberrechtsverletzungen an dem Musikstück „Die Suche geht weiter“ von Rosenstolz abmahnen
Von unseren Vertragsanwälte haben wir erfahren, dass aktuell die Firma GmbH Urheberrechts- verletzungen in Tauschbörsen – das so genannte Filesharing“-
abmahnen lässt.
Vertreten wird die Universal Music GmbH dabei von der Kanzlei Rasch und Kollegen. Gegenstand der ist eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Musikstück “Die Suche geht
weiter” der Gruppe Rosenstolz. Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.
Betroffenen ist anzuraten, die von den Rechtsanwälten Rasch und Kollegen vorgelegte nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da
diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Zu warnen ist auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im web
zu finden sind.
Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige
Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.
In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanw…
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