Unis dürfen stärker wählen
am 17.03.2005 von http://log.handakte.de/Der Senat beschloss gestern einen Gesetzentwurf, nach dem die Hochschulen in Zukunft 60 statt bisher 24 Prozent …
Online-Bewerbung bei der ZVS
LAWgical / Ab dem Sommersemester 2005 können Studienplatzbewerber das Berwerbungsverfahren auch online bei der ZVS absolvieren. Hierzu stellt die ZVS das System AntOn (Antragstellung online) zur Verfügung, über das alle notwendigen Angaben direkt in den ZVS-
BRAK macht Weg frei für Anwaltswerbung
muepe.de | weblog peter müller / Rechtsanwälte werden in Zukunft frei über Teilbereiche ihrer Berufstätigkeit informieren dürfen. Dies beschloss die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) am 21.02.2005. Die bisher im Berufsrecht der Rechtsanwälte verankerte St
ZVS künftig mehr als zentrale Servicestelle vorgesehen
Lichtenrader Notizen / Der Senat hat auf Vorlage des Senators für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Dr. Thomas Flierl, dem Entwurf des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen in der Fassung des Beschlusses der Finanzministerkonferenz vom 23. Februar 200
Anwaltliches Werberecht erneuert
Jurabilis / Rechtsanwälte werden in Zukunft frei über Teilbereiche ihrer Berufstätigkeit informieren dürfen. Dies beschloss die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) am 21.02.2005. Die bisher im Berufsrecht der Rechtsanwälte verankerte S
Studentenauswahl: so einfach wie möglich
ElbeBlawg / Wir hatten darüber berichtet: die bayerischen Hochschulen dürfen ihre Studenten nur anhand der Abiturnote auswählen. Nun regen sich die ersten Politiker. Dieses Urteil sei ein Freibrief für Faulheit und eine Einladung an die Hoch
Kein Studienpatz mehr für Härtefälle in HH
Handakte WebLAWg / Die Sozialberatung des Asta an der Universität Hamburg wird in diesen Tagen überrannt. Nach dem neuen Hamburger Zulassungsgesetz werden nur noch fünf Prozent aller Studienplätze an Härtefälle vergeben. Bislang hatte die Hansestadt 20 Prozent de
Auswahl nach Abiturnote rechtmäßig
JURAAA!DE / Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster (”That website is soo ‘99!”) ist die derzeitige Vergabepraxis der Uni Münster für Studienplätze im Fach Medizin, bei der als alleiniges Auswahlkriterium die Abiturnote der Bewerb
