Weg frei für Neuordnung der Hartz-IV-Jobcenter
Reuters | 25. März 2010 — Berlin (Reuters) - Mehr als zwei Jahre nach dem Verfassungsgerichtsurteil gegen die Hartz-IV-Jobcenter ist der Weg frei für ein…
Berlin (Reuters) - Nach der Beilegung des Streits über die Jobcenter will die Union nun die Reform der Hartz-IV-Leistungen angehen.
Mit der Einigung sei der Grundstein gelegt für eine "Neujustierung" der Regelleistungen und eine Neuregelung der Zuverdienstgrenzen, sagte der Arbeitsmarktexperte der Unions-Fraktion, Karl Schiewerling, am Donnerstag. Der am Abend zuvor von einer Spitzenrunde aus Union, FDP und SPD gebilligte Jobcenter-Kompromiss stieß auf breite Zustimmung. Der Deutsche Städtetag sprach von einem Sieg der Vernunft, dass die Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsagenturen fortgesetzt werden könne. Die SPD nahm für sich in Anspruch, sie habe die Betreuung aus einer Hand ermöglicht.
KABINETT SOLL MITTWOCH GRUNDGESETZÄNDERUNG AUF WEG BRINGEN
Mehr als zwei Jahre nach dem Verfassungsgerichtsurteil gegen die Hartz-IV-Jobcenter hatte die Spitzenrunde eine Änderung des Grundgesetzes vereinbart. Die ursprünglich von der schwarz-gelben Regierungskoalition geplante Aufspaltung der Jobcenter in getrennte Aufgaben für Arbeitsagenturen und Kommunen ist damit vom Tisch. Für die 6,8 Millionen Bezieher von Arbeitslosengeld II ändert sich in der Praxis wenig. Künftig sollen jedoch bis zu 110 statt derzeit 69 Kommunen die Betreuung der Langzeitarbeitslosen in Alleinregie mit dem Geld vom Bund übernehmen. Das wäre ein Viertel aller 438 Jobcenter bundesweit.
Zur Änderung der Verfassung sind Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Dafür benötigen Union und FDP die SPD. Ohne Neuregelung müssten alle Jobcenter 2011 in Aufgaben für Kommunen und Arbeitsagenturen aufgespaltet werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, die Kooperation von Bund und Kommunen verstoße gegen das Grundgesetz.
In das Grundgesetz soll nun der Artikel 91e neu aufgenommen werden. Darin wird geregelt, dass der Bund und die Kommunen zur Betreuung der Hartz-IV-Bezieher gemeinsame Einrichtungen bilden dürfen. Dies soll bundesweit die Regel sein. Ein zusätzliches Bundesgesetz soll Details regeln, wie etwa eine bessere Betreuung der Langzeitarbeitslosen in den Jobcentern durch eine höhere Zahl von Arbeitsvermittlern.
Das Kabinett will kommenden Mittwoch die Grundgesetzänderung beschließen. Der Entwurf für das begleitende Gesetz soll am 21. April das Kabinett passieren. Eine Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat wäre damit vor der Sommerpause möglich.
Schiewerling erklärte, die vom Verfassungsgericht in einem anderem Urteil am 9. Februar geforderte Neujustierung der Hartz-IV-Regelsätze werde im zweiten Halbjahr kommen. Im kommenden Jahr würden dann die arbeitsmarktpolitischen Instrumente passgenauer auf den Arbeitsmarkt zugeschnitten.
SPD-Vizefraktionschef Hubertus Heil nahm für seine Partei in Anspruch, nur ihr Einigungswille habe die Betreuung aus einer Hand weiterhin möglich gemacht. Sie habe zudem erreicht, dass die Sperrung von 900 Millionen Euro für Arbeitsmarktmaßnahmen im Bundeshaushalt aufgehoben und 3200 befristete Stellen in der Arbeitsverwaltung in dauerhafte Jobs umgewandelt würden.
In die Grundsicherung für erwerbsfähige Arbeitsuchende fließen etwa 50 Milliarden Euro jährlich. Den Großteil davon - dieses Jahr etwa 38 Milliarden Euro - zahlt der Bund.
Erschienen 25. März 2010 bei http://www.reuters.com.
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