CSU pocht auf Ergänzungen zu EU-Begleitgesetz
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Berlin (Reuters) - Die Unionsfraktion hat die Regelungen zum EU-Begleitgesetz nur unter Vorbehalt gebilligt.
Voraussetzung für die Einbringung des Gesetzes in der nächsten Woche sei, dass die SPD-Fraktion zu Zugeständnissen bei zwei ergänzenden Forderungen bereit sei, sagte CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer am Freitag in Berlin. CDU und CSU hätten hierzu SPD-Fraktionschef Peter Struck in einem Brief eine sauber abgestimmte Position unterbreitet. Die SPD habe signalisiert, dass sie eine entsprechende Resolution mittragen werde.
Den eigentlichen Gesetzestext billigten die Unionsabgeordneten einstimmig bei einer Enthaltung. Die Regelungen sind Voraussetzung für die Ratifizierung des EU-Reformvertrags.
In der ergänzenden Resolution will die Union durchsetzen, dass eine Zustimmung Deutschlands zum Vertrag von Lissabon nur im Rahmen der Interpretation des Bundesverfassungsgerichts gelten soll. Diese Position sollten Bundesregierung und Bundestagspräsident dem EU-Kommissionspräsidenten, den anderen Mitgliedsstaaten sowie dem Präsidenten des EU-Parlaments mitteilen, heißt es in dem Schreiben von Ramsauer und Unions-Fraktionschef Volker Kauder.
Die Union fordert auch eine Ausweitung des Klagerechts des Bundes und der Länder in Karlsruhe, falls die EU ihre Kompetenzen überschreitet. Ein solches Klagerecht hatte das Verfassungsgericht in Karlsruhe angeregt.
Ramsauer betonte, die Aufnahme der zwei Punkte sei die Voraussetzung dafür, dass das Gesetz wie geplant kommende Woche im Bundestag in erster Lesung behandelt werden könne. Auch in dem Reuters vorliegenden Schreiben an Struck heißt es, ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens sei für die CDU/CSU-Fraktion "nur unter der Voraussetzung möglich, dass wir noch eine Resolution im Deutschen Bundestag beschließen, die erläuternde Positionen unserer Fraktion aufnimmt."
KAUDER: SPD SOLL GUTEN WILLEN ZEIGEN
Kauder wich der Frage aus, was geschehe, wenn die SPD sich bis zuletzt gegen die Forderungen sträubt. Der Koalitionspartner habe zugesagt, dass es eine Resolution geben solle. Gespräche darüber würden in den nächsten Tagen geführt. Die von der Union vorgeschlagenen Formulierungen könnten bei etwas gutem Willen von der SPD mitgetragen werden. "Ich gehe davon aus, dass dies auch so möglich sein wird."
Aus der SPD-Fraktion hieß es lediglich, die Gespräche liefen weiter. Im Übrigen gälten die Aussagen des Parlamentarischen Geschäftsführers Thomas Oppermann. Er hatte am Vortag betont, die von der CSU-geforderten Punkte könnten nicht mitgetragen werden. So berge eine Kompetenzklage vor dem Verfassungsgericht Konfliktpotenzial in Europa.
Das Verfassungsgericht hatte Ende Juni den Lissabon-Vertrag zwar als vereinbar mit dem Grundgesetz bezeichnet. Zugleich verlangten die Karlsruher Richter aber Klarstellungen in der begleitenden deutschen Gesetzgebung und mehr Mitspracherechte von Bundestag und Bundesrat bei EU-Entscheidungen.
Die ausgehandelte Regelung verpflichtet die Regierung, das Parlament über EU-Verhandlungen umfassend und früh zu informieren. Der Bundestag kann beliebig oft Stellungnahmen abgeben, die die Regierung in ihren Verhandlungen auf EU-Ebene berücksichtigen muss. Allerdings sollen sie nicht bindend sein. Die Regierung muss sich aber vor dem Parlament rechtfertigen, wenn sie sich daran nicht gehalten hat. Wenn Zuständigkeiten oder Abstimmungsregeln in der EU verändert werden, muss der Bundestag vorher zustimmen.
Erschienen 21. August 2009 bei http://www.reuters.com.
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