UniImmo Global setzt Rücknahme von Anteilen aus - Anleger sollten Schadenersatzansprüche...
Mathias Nittel Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Tel.: 06221-915770 Die Union Investment Real Estate GmbH,
Hamburg, hat am 17. März 2011 die Rücknahme von Anteilscheinen für ihren rund 2,3 Mrd. € schweren Offenen Immobilienfonds UniImmo:
Global (ISIN: DE0009805556) vorübergehend ausgesetzt. Für die Dauer der Aussetzung der Anteilsrücknahme wurde die Ausgabe von
Anteilscheinen für das Sondervermögen ebenfalls eingestellt. Bitter für die betroffenen Anleger ist, dass sie nicht an ihr Geld
kommen und nicht wissen, ob und wann der Fonds wieder geöffnet wird. Wer einst in ein scheinbar sicheres und jederzeit verfügbares
Anlageprodukt investiert hatte, ist heute in einem finanziellen Abenteuer mit ungewissem Ausgang gefangen. Für den Heidelberger
Anwalt Mathias Nittel liegt genau in dieser Diskrepanz zwischen Erwartung und Realität auch der Schlüssel zur Chance auf
Rückabwicklung wegen fehlerhafter Anlageberatung: Zur anlegergerechten Beratung gehört, dass die Bank den Kunden über die Risiken
des jeweiligen Anlageproduktes aufklären muss, und das ist bei offenen Immobilienfonds häufig nicht geschehen. Insbesondere müssen
die Risiken sowie die im Ernstfall daraus resultierenden Konsequenzen im Beratungsgespräch erläutert werden. Dass offene
Immobilienfonds insbesondere Seniorinnen und Senioren häufig als Alternative zu Festgeldkonten und Sparbriefen angeboten wurden,
lässt darauf schließen, dass genau dies nicht geschehen ist, stellt der Anlegeranwalt fest. Denn das, wie vorliegend beim UniImmo
Global Anlegergelder eingefroren werden und dAnleger damit nicht mehr an ihr Geld kommen, stellt kein ausschließlich theoretisches
Risiko dar. Denn bereits im Dezember 2005 schloss die Deutsche Bank vorübergehend den Grundbesitz-Invest-Fonds, nachdem Anleger aus
Furcht vor Wertberichtigungen massenhaft Gelder abgezogen hatten. Verbraucheranwalt Nittel: Spätestens seit diesem Zeitpunkt hätten
Anlageberater ihre Kunden ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass die Verfügbarkeit ihrer Kapitalanlage von heute auf morgen
verloren gehen kann. Besonders hart trifft es Anleger zur Aufbesserung der Rente regelmäßig Anteile an offenen Immobilienfonds
zurückgeben. Anwalt Nittel: Ende November 2008 untersagte die Finanzaufsichtsbehörde BaFin den Fondsgesellschaften ausdrücklich, bei
einer vorübergehenden Schließung des Fonds Auszahlpläne weiter zu bedienen. Einige Fondsgesellschaften hatten bis dahin den Anlegern
zwar die Rückgabe von Fondsanteilen untersagt, jedoch bei Auszahlplänen eine Ausnahme gemacht, so der Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Bei den Fonds, die zu d…
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