Uniformpflicht trotz Freistellung
Arbeitsrecht Chemnitz | 28. September 2010 — In einigen Berufen gehört das tragen einer Uniform während der Tätigkeit dazu, so unter anderem bei Soldaten. Ist ein Soldat aufgr…
Soldaten, die als Mitglieder einer Personalvertretung vom Dienst freigestellt sind, müssen dennoch während ihrer Tätigkeit Uniform tragen.
In einem gestern vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Verfahren ist der Antragsteller Soldat im Rang eines Stabsbootsmanns. Als Vorsitzender einer Personalvertretung ist er seit Jahren vollständig vom Dienst freigestellt. Bei einem Monatsgespräch mit der Personalvertretung beanstandete der Dienststellenleiter, dass nur einer der anwesenden Soldaten Uniform trug. Er ordnete an, dass künftig alle dem Gremium angehörenden Soldaten während ihrer Tätigkeit Uniform zu tragen hätten.
Nach erfolglosem Beschwerdeverfahren hat der Antragsteller Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt, den der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts nun als unbegründet zurückgewiesen hat. Nach einer Zentralen Dienstvorschrift des Bundesministeriums der Verteidigung müssen Soldaten grundsätzlich im Dienst Uniform tragen. Dies gilt nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auch für vom Dienst freigestellte Personalvertreter. Durch ihre Freistellung seien sie nur von den Aufgaben ihres jeweiligen Dienstpostens entbunden, nicht aber von den generellen Rechten und Pflichten als Soldat, wie etwa der Pflicht zur Einhaltung von Dienstzeiten oder zur Beachtung der allgemeinen Urlaubsvorschriften. Dazu gehöre auch die Verpflichtung, im Dienst, d.h. für freigestellte Personalratsmitglieder während der Personalratstätigkeit innerhalb der Dienstzeit, Uniform zu tragen. Diese Pflicht stelle keine unzulässige Behinderung der Personalratstätigkeit dar.
Der Antragsteller hatte eingewandt, die Tätigkeit im Personalrat stelle ein Ehrenamt dar und die Zentrale Dienstvorschrift sehe für ehrenamtliche Tätigkeiten eine Ausnahme von der Uniformtragepflicht vor. Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht entschied…
» Vollständiger ArtikelErschienen 29. September 2010 auf http://www.rechtslupe.de.
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