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Uni Bonn verklagt betrügerischen Germanistikprofessor auf mehr als eine Viertelmillion Euro

am 03.02.2007 von http://www.strafblog.de

Die Universität Bonn hat beim Landgericht der früheren Bundeshauptstadt eine Schadenersatzklage gegen einen Germanistikprofesser erhoben, der heute an der Universität Rostock doziert. 272.000 Euro soll der Mann an die Uni zahlen, weil er - wie SPIEGEL-ONLINE berichtet - insgesamt 105 wertvolle Bücher aus der Universitätsbibliothek trickreich entwendet bzw. nicht zurückgegeben haben soll. Vor zwei Wochen wurde er deswegen durch eine Strafkammer des Bonner Landgerichts zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten wegen Betruges und Urkundenfälschung verurteilt, eine Strafe, die ihn im Falle der Rechtskraft den Job und den Beamtenstatus kosten würde. Der Akademiker hat aber Rechtsmittel eingelöst, deshalb wird es noch dauern, bis das Urteil Bestand hat. (Falls es Bestand hat ...)

Der Mann hat nach den Feststellungen der Anklage und des Landgerichts in der Unibibliothek wertvolle Bücher ausgeliehen und an deren Stelle alte Bücher vom Flohmarkt als Platzhalter zurückgebracht. Einen Teil der so in Besitz genommenen Bücher soll er dann bei einem Auktionshaus im hessischen Königstein zur Versteigerung eingereicht haben. Er soll der Polizei gefälschte Verkaufsquittungen vorgelegt haben, als diese bei einer Hausdurchsuchung unter anderem ein Originalwerk von Immanuel Kant aus dem Jahr 1775 fand. Im Strafprozess Anfang Januar waren mehrere Gutachten zu Echtheit und Herkunft der Bücher erstattet worden. Der Germanist soll Stempel der Unibibliothek aus den Büchern entfernt bzw. geändert haben. Experten des Bundeskriminalamtes sei es aber gelungen, manipulierte Stempel in den Büchern wieder sichtbar zu machen. Ich hatte über den Fall bereits im vergangenen Jahr im STRAFBLOG berichtet.

Mal sehen, ob es der Universität im Zivilrechtsweg gelingt, vom Professer Schadensersatz zu erstreiten. Strafrechtlich wehrt der sich ja noch gegen seine Verurteilung, möglicherweise wartet das Zivilgericht die Rechtskraft des Strafurteils ab. Das kann noch ein paar Monate dauern. Skurril und durchaus spannend ist der Fall auf jeden Fall.

Autor: RA Rainer Pohlen

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