Ungültige Bankklauseln
am 24.04.2006 von http://www.aktenvermerk.at
Für Einlagen auf Sparbüchern werden in Österreich im allgemeinen die “Allgemeinen Bestimmungen für die Einlagen auf Sparbücher” (ABES) verwendet. In einem nun entschiedenen Mustervefahren (OGH 21. 12. 2005, 3 Ob 238/05d) beurteilte der OGH einige Klauseln als gemäß § 29 KSchg nicht zulässig. Es waren dies im einzelnen:
Der Zinssatz und die Entgelte, die allenfalls für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Spareinlagen verlangt werden, werden jeweils durch Schalteraushang bekannt gegeben und im Sparbuch an der hiefür vorgesehenen Stelle eingetragen (Punkt 4.2.)Zinssatzänderungen gelten vom Tag des Inkrafttretens an, ohne dass es einer Kündigung durch die Bank bedarf (Punkt 4.3.)Über Änderungen dieser …
Zinsen !
Rechtblog / Gesetzlicher Zinssatz und Verzugszinsen Es werden drei Zinshöhen unterschieden: Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet zwischen dem gesetzlichen Zinssatz (§ 247 BGB) und dem Verzugszins (§ 288 BGB). * Der gesetzliche Zinssatz betr…
BAföG trotz Sparbuch
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Staat übernimmt Garantie für Einlagen
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Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Wer in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von gesetzlichen Bestimmungen erheblich abweicht, riskiert damit, dass die Bestimmungen nicht mehr verwendet werden dürfen. Dies musste nun der Internetversandhändler Amazon.de erfahren,…
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Vorgezogene Einlagen eines atypisch stillen Gesellschafters
Blickpunkt Recht & Steuern / Auch Einlagen eines atypisch stillen Gesellschafters, die er zum Ausgleich seines negativen Kapitalkontos geleistet hat und die nicht durch ausgleichsfähige Verluste verbraucht wurden (sog. vorgezogene Einlagen), sind, so der Bundesfinanzhof in…
