Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften bei der Grunderwerbsteuer

Das Niedersächsischen Finanzgerichts holt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber ein, ob § 3 Nr. 4 Grunderwerbsteuergesetzes in der bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2010 geltenden Fassung insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, als zwar der Grundstückserwerb durch den Ehegatten, nicht aber durch den eingetragenen Lebenspartner des Veräußerers von der Grunderwerbsteuer befreit ist. Das Niedersächsische Finanzgericht sieht in der Besteuerung einer Grundstücksübertragung unter eingetragenen Lebenspartnern aus dem November 2009 einen Gleichheitsverstoß gegenüber der Steuerbefreiung unter Ehegatten.

Hintergrund: Der Gesetzgeber hat im Jahressteuergesetz 2010 zwar eine grunderwerbsteuerliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten geregelt. Die Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes gilt jedoch – anders als eine vergleichbare Regelung im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht – nicht rückwirkend für alle noch nicht bestandskräftigen Fälle ab Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes (1.8.2001), sondern erst ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2010 am 14.12.2010.

In der Sache folgt das Niedersächsische Finanzgericht den neueren Entscheidungen des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten bei der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung und bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer und überträgt die dortigen rechtlichen Wertungen auf das gesamte Steuerrecht, damit auch auf die Grunderwerbsteuer.

Zur Begründung hatte das Bundesverfassungsgericht in den genannten Entscheidungen darauf verwiesen, dass für die Schlechterstellung der eingetragenen Lebenspartner gegenüber Ehegatten keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehe…

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Themen: Bundesverfassungsgericht , Eingetragene Lebenspartnerschaft , Verbrauchssteuern , Grunderwerbsteuer

Erschienen 3. Februar 2012 auf http://www.rechtslupe.de.

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