Unglaublich in Darmstadt
am 09.06.2008 von http://www.kanzlei-hoenig.info
Der Berliner Verteidiger hat dem Darmstädter Richter mitgeteilt, daß er wegen eines Termins am Gericht in Lübben verhindert sei und die Verlegung des Termins in Darmstadt erbeten. Darauf kommt diese Reaktion:
in der Bußgeldache
gegen Rudolf Raser, geboren arn 05.07.1961,
kommt eine Verlegung nur in Betracht, wenn umgehend ein Nachweis für den Termin vor dem AG Lübben an die Nummer 06151 1992 - **** gefaxt wird.
Was glaubt so ein Richter eigentlich, was er ist? Worauf begründet sich das Recht, den Worten eines Verteidigers keinen Glauben zu schenken? …
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Handakte WebLAWg / Zum ersten Mal erhielten gestern Freitag 14 junge Juristinnen und Juristen ihr Diplom als Informationsjurist in der Aula der FH Darmstadt in Dieburg. Sie haben das Studium des Informationsrechts, das die FH Darmstadt im WS 2001 begonnen hat, erfolgr…
LSG Darmstadt: Abschläge auf Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind rechtens
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