Ungefragt ins mobile Internet

Vor kurzem haben wir an einen Mobilfunkanbieter geschrieben. Grund war ein ziemlich krasser Fall von Falschberatung. Das las sich so:

Für unseren Mandanten widersprechen wir der Berechnung von jeweils 243,70 € netto in den Rechnungen vom 7. November 2011 für beide oben genannte Rufnummern. Die jeweils genannten Kosten für „Internet/E-Mail“ können Sie unserem Mandanten nicht berechnen.

Unser Mandant hatte die Verträge am 11. Oktober 2011 gekündigt. Am 14. Oktober 2011 fragte Ihr Unternehmen telefonisch, ob die Verträge nicht in einen günstigeren Tarif umgestellt werden könnten. Telefonisch wurde unser Mandant dann entsprechend beraten; er folgte der Tarifempfehlung.

Bei dieser Beratung gab es keinerlei Hinweis darauf, dass der empfohlene Tarif keine Freiposten für die Internetnutzung enthält. Ihren Mitarbeitern hätte leicht auffallen können, dass die Handys unseres Mandanten internetfähig sind und auch eigenständig Daten abrufen. Von daher verbot es sich von vornherein, unserem Mandanten einen derartigen Tarif zu geben. Unser Mandant wurde auch mit keinem Wort darüber aufgeklärt, dass die Internetnutzung nicht im Preis enthalten ist.

An sich wäre dies nicht problematisch gewesen, da unser Mandant und seine Ehefrau selbst mit dem Handy nicht online gehen. Allerdings haben Sie unserem Mandanten damals subventionierte Geräte verkauft, welche automatisch und ungefragt Software aktualisieren. Laut Einzelverbindungsnachweis sind die nunmehrigen Internetkosten von jeweils 243,70 € netto ausschließlich zur Aktualisierung des „Navigators“ entstanden. Beim Navigator handelt es sich nach unserer Kenntnis um eine von Ihrem Unternehmen aufgespielte Navigationssoftware.

Unser Mandant ist also falsch beraten worden. Für diesen Fall ist mittlerweile gerichtlich geklärt, dass der Kostenforderung ein aufrechenbarer Anspruch gegenüber steht. Wir verweisen insoweit auf das Urteil des La…

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Themen: Rechnungen , Netto , Mobile Internet

Erschienen 12. Januar 2012 auf http://www.lawblog.de.

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