Unfreiwilliger Wechsel zur Deutschen Telekom

Über Jahre habe ich einen einfachen analogen Telefonanschluss bei der Deutschen Telekom genutzt, kein ISDN, keine besonderen Features - einfach nur zum Telefonieren. Ebenfalls seit Jahren bin ich DSL-Kunde bei einem Reseller von Telekom-DSL-Anschlüssen. Mit den Leistungen beider Anbieter war ich zufrieden und habe daher keinen Anlass gesehen, den Anbieter zu wechseln. Vor ein paar Wochen habe ich mich entschlossen, ein paar Zusatzfeatures am Telefonanschluss zu nutzen. Hierzu habe ich für den Telefonanschluss über die Website der Telekom einen Produktwechsel auf das Produkt "Call Start/Standard" vorgenommen und nach erfolgter Umstellung über die Telekom-Hotline die Rufnummernübermittlung aktiviert. Beide Aufträge wurden ordnungsgemäß bestätigt und jeweils innerhalb einer Woche zu meiner Zufriedenheit ausgeführt. Ungefähr drei Wochen nach diesem Vorgang flattert heute dieses Schreiben ins Haus: Ihr Wechsel zur Deutschen Telekom .... wir freuen uns, dass Sie sich für ein Komplettpaket von T-Home entschieden haben. Um dieses für Sie bereitzustellen, benötigen wir das von Ihrem Anbieter bestätigte Vertragsende Ihres derzeitigen DSL-Anschlusses Senden Sie ihrem bisherigen Anbieter daher bitte eine schriftliche Kündigung zu - sofern dies noch nicht erfolgt ist. Ein vorbereitetes Kündigungsschreiben und eine Liste, in der die Kontaktdaten Ihres Internet-Service-Providers enthalten sind, liegen diesem Schreiben bei. Haben Sie zusätzlich einen Vertrag über die Voreinstellung zu einem anderen Anbieter abgeschlossen? Dann kündigen Sie diesen bitte ebenfalls und informieren Sie uns anschließend darüber. Bitte schicken Sie eine Kopie der Kündigungsbestätigung per Post an Deutsche Telekom AG Kundenservice 53171 Bonn Bitte vermerken Sie darauf auch Ihre Kundennummer bei der Deutschen Telekom. Alternativ können Sie die Bestätigung auch gern an unsere spe…

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Themen: Recht Der Neuen Medien , Telefonieren , Deutsche Telekom , Kundenservice , Dsl , Bonn , Isdn , Deutsche Telekom AG , Telekom

Erschienen 28. April 2009 auf http://lawgical.jura.uni-sb.de/.

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