Unfreiwilliger Fernsehauftritt in Unterhose kostet 5000,00 Euro

Bei Beck Aktuell findet sich die Kurzusammenfassung eines Urteils, wie es nur das wahre Leben (in diesem Fall Pro 7) schreiben kann (LG München I Urt. v. 06.08.2008, Az.: 9 O 18165/07).

Das LG München I verurteilte Pro 7 wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 5000,00 Euro. Pro 7 hatte eine Sendung über die Arbeit von Gerichtsvollziehern bei Galileo ausgestrahl:

Der Sender hatte live gefilmt, wie die Gerichtsvollzieherin mit Hilfe eines Schlossers in Begleitung von zwei Polizeibeamten die Wohnung eines Schuldners aufbrach. Dort traf sie aber nicht auf den Schuldner, sondern nur auf den mit einer Unterhose bekleideten Kläger. Die Neunte Zivilkammer des Landgerichts München I sah in der Ausstrahlung dieser Szene eine Verletzung des Persönlichkeit…

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Themen: Entscheidungen , Galileo

Erschienen 15. August 2008 auf http://www.ip-notiz.de.

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