Unfreiwilliger Auftritt in Unterhose in Reality-TV-Sendung bringt Schmerzensgeld

Ein Fernsehsender muss einem Mann wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts im Zusammenhang mit der Ausstrahlung einer Sendung über die Arbeit einer Münchner Gerichtsvollzieherin Schmerzensgeld in Höhe von über 5.000 Euro zahlen.

Der Sender hatte live gefilmt, wie die Gerichtsvollzieherin mit Hilfe eines Schlossers in Begleitung von zwei Polizeibeamten die Wohnung eines Schuldners aufbrach. Dorf traf sie aber nicht auf den Schuldner, sondern nur auf den mit einer Unterhose bekleideten Kläger. Das LG München I sah in der Ausstrahlung dieser Szene eine Verletzung des Persönlichkeitsrecht des Mannes (Az.: 9 O 18165/07). (…)

Quelle: Beck vom 15.08.2008

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Themen: Rechtsprechung , Schmerzensgeld , Fernsehsender , TV Sendung , Reality TV

Erschienen 15. August 2008 auf http://log.handakte.de/.

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