Unfreiwillige Mensur - Berufungsverfahren wegen schwerer Körperverletzung
am 14.08.2006 von strafblog
Viereinhalb Jahre ist die Auseinandersetzung bereits alt, die heute vor dem Landgericht Düsseldorf Gegenstand einer Berufungshauptverhandlung war und mich noch mindestens zwei weitere Verhandlungstage lang beschäftigen wird.
Karneval 2002: Gegen 5 Uhr morgens ist Aufbruchstimmung in einer Kneipe. Die meisten Gäste sind gut alkoholisiert. Einer von ihnen, ein mehrfach wegen Körperverletzung vorbelasteter Bodybuilder, steht im Ausgang und unterhält sich mit einem Türsteher. Er steht irgendwie im Weg. Jedenfalls gibt es eine verbale Auseinandersetzung mit einem anderen Gast, der heute mein Mandant ist. Einschlägig vorbelastet ist auch er. Dann gehen beide zu Boden. Ein Dritter ist auch noch dabei. Andere Gäste gehen dazwischen, nachher knubbeln sich da mindestens 10 Personen. Mein Mandant läuft mit zwei anderen Personen davon. Der Bodybuilder hat eine Schnittwunde im Gesicht, vom Ohrläppchen bis quer über die Wange. Die Wunde ist tief und er blutet ziemlich stark. Im Krankenhaus muss die Wunde genäht werden, es bleiben gut sichtbare, entstellende Narben zurück. So richtig scheint niemand gesehen zu haben, was eigentlich passiert ist. Jemand muss dem Bodybuilder ein Cuttermesser oder Ähnliches durch´s Gesicht gezogen haben. Eine Waffe wird nicht gefunden. Mein Mandant behauptet, von dem Bodybuilder ohne jeden Grund mit einem Schlag niedergestreckt worden zu sein. Ein Messer habe er nicht gehabt. Das wird von einem Zeugen so bestätigt. Der Bodybuilder behauptet, er sei von 2 Leuten angesprungen und zu Boden geworfen worden. Dann hätten Andere die zwei von ihm runtergezogen. Erst jetzt habe er gemerkt, dass er blutete. Den Schnitt durch´s Gesicht habe er nicht mitbekommen.
Die Polizei hat keine sonderlich brauchbaren Augenzeugen gefunden. Im erstinstanzlichen Verfahren, an dem ich nicht teilgenommen habe, tauchen plötzlich neue Zeugen auf. Einer will genau gesehen haben, dass mein Mandant ein Messer führte und den anderen verletzte. Er ist ein Freund oder guter Bekannter des Bodybuilders. Mein Mandant hat plötzlich auch einen Entlastungszeugen. Der lügt dem Gericht erstinstanzlich die Hucke voll, was er später auch zugibt. Er habe ein Gegenwicht zu den belastenden Aussagen der anderen Zeugen schaffen wollen, die sich zum Nachteil meines Mandanten abgesprochen hätten. Jetzt hat er ein Verfahren wegen Falschaussage am Hals.
Der Bodybuilder, der heute als Zeuge geladen war, ist nicht gekommen. Er ist wegen einer Operation im Krankenhaus, teilt eine andere Zeugin mit, am nächsten Verhandlungstag könne er aber erscheinen. Der Belastungszeuge, der sich 2 Jahre später erinnerte, alles gesehen zu haben, ist auch nicht gekommen. Der muss jetzt erst einmal ausfindig gemacht werden. Der Entlastungszeuge, der erstinstanzlich vor Gericht gelogen hatte, war trotz ordnungsgemäßer Ladung auch nicht da. Mal sehen, ob der kurzfristig aufgetrieben werden kann. Ach ja, der Kneipenwirt, der im amtsgerichtlichen Verfahren polizeilich vorgeführt werden musste, fehlte auch. Die Richterin hat Bedenken, dass man den auftreiben kann, gerüchteweise soll er im Ausland sein.
Das Verfahren kann sich noch ziehen. Mein Mandant ist erstinstanzlich wegen schwerer Körperverletzung zu einer mehr als zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Von Gesetzes wegen natürlich ohne Bewährung. Wie gesagt, ich war damals noch nicht Verteidiger und versuche jetzt, mir aus der Distanz heraus ein Bild zu machen. Spannend ist das Verfahren auf jeden Fall.
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER
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