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Unfallversicherung: Überdosis Heroin ist kein versicherbarer Unfall

am 01.04.2005 von http://rafranke.blogspot.com

OLG Karlsruhe - Pressemitteilung zum rechtskräftigen Urteil vom 03.03.2005 - 12 U 414/04 -: Die Klägerin hatte für ihren 1981 geborenen Sohn P. eine Unfallversicherung abgeschlossen. Die Versicherungssumme belief sich bei Unfalltod auf 10.000 DM für die bezugsberechtigte Klägerin. Die Klägerin begehrt nach dem Tod des versicherten Sohnes die Auszahlung der Versicherungssumme. P. war im Krankenhaus gestorben, nachdem er ca. 1 Woche zuvor in seiner Wohnung leblos aufgefunden und reanimiert worden war. Nach den ärztlichen Feststellungen war bei P. ein hypoxischer Hirnschaden nach Heroinintoxikation eingetreten, der zusammen mit anderen Komplikationen zu seinem Ableben führte.
Die Klägerin behauptet, die Heroininjektion sei von einer dritten Person verabreicht worden. Die Ermittlungen haben allerdings keinen Beleg für ein Fremdverschulden ergeben. Sie ist der Auffassung, ein Unfall liege auch vor, wenn ihr Sohn sich das Heroin selbst gespritzt habe, da er seinen Tod nicht in Kauf genommen habe.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung zum Oberlandesgericht Karlsruhe blieb ohne Erfolg.
Ein versicherter Unfall liegt nicht vor. Nach den maßgeblichen Versicherungsbedingungen (AUB 94) ist ein Unfall dann gegeben, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Maßgeblich für die Auslegung ist das Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse. Als wesentlich wird dieser bei Erfassen der Versicherungsbedingung die ungewollte Kollision mit der Außenwelt ansehen. Für die Folgen eines vollständig willensgesteuerten Eigenverhaltens des Versicherten wird auch der durchschnittliche Versicherungsnehmer …

Versicherungsrecht: Kicken auf dem Bolzplatz fällt in der Regel unter den Schutz der Unfallversicherung

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Knickt ein Versicherungsnehmer beim Fußballspielen auf einem Bolzplatz um, muss seine Unfallversicherung i.d.R. die Kosten für die Behandlung übernehmen. Diese Entscheidung traf das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem aktuell bekannt gewordenen…

Unfal auf dem Bolzplatz

Blickpunkt Recht & Steuern / Das Kicken auf einem Bolzplatz fällt in der Regel unter Schutz der Unfallversicherung. Mit dieser Begürundung hat der zuständige Spezialsenat des Oberlandesgerichts Hamm eine Unfallversicherung verurteilt, dem Kläger, der beim Fu&…

Keine Leistungen der privaten Unfallversicherung bei 1,63 Promille

JuracityBlog / Das Oberlandesgericht Köln entschied in einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss (Aktenzeichen 5 W 117/06), dass bei einer Akloholisierung von 1,63 Promille kein Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung bestehe. Der Versicherungsnehme…

Kicken auf Bolzplatz: unfallversichert?

Kanzlei Finkenzeller & Kollegen - Rechtsanwälte in Ingolstadt / Das OLG Hamm hat eine Unfallversicherung verurteilt, dem Kläger, der beim Fußballspielen auf einem Bolzplatz umgeknickt war, eine Entschädigung in Höhe von rund 8.500 Euro zu zahlen (OLG Hamm, Urteil vom 15.08.2007, 20 U 05/07 ). Im Juni 2002 hat…

Unfall auf dem Weg zur Arbeit

Heinicke und Kollegen / Das Bundessozialgericht hat entscheiden, dass der Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeit auch dann besteht, wenn der Versicherte den Unfall selbst verursacht hat. Im vorliegenden Fall hatte der Fahrer den Unfall durch sein riskante Fahrweis…

Unfallversicherung muss Maximalversorgung leisten

Lichtenrader Notizen / Eine Unfallversichertehatte im Jahr 1943 als Jugendliche bei Arbeiten in der Landwirtschaft einen bei einer land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versicherten Unfall erlitten. Als Folge dieses Unfalles wurde ihr Oberschenkel im unter…

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Rechtsanwalt und Notar Rolf Jürgen Franke aus Berlin trägt Hinweise zu Recht, Rechtsprechung, Gesetzgebung und zu allem, was er noch alles interessant findet, zusammen

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