Unfallversichert bei der Weihnachtsfeier

Unfallversichert bei der Weihnachtsfeier Während der betrieblichen Weihnachtsfeier stehen Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hin. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Unternehmensleitung oder deren Beauftragter die …

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Themen: Arbeitsunfall , Unfallversicherung , Hamburg , Voraussetzung , Vbg
Rechtsgebiet: Sozialrecht

Erschienen 28. November 2008 auf http://www.anwalt-kiel.com.

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