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Unfallschadensregulierung: Der Unfallgeschädigte kann zu einer Notreparatur verpflichtet sein

am 08.07.2008 von http://www.ferner-alsdorf.de

Zur Vermeidung eines längeren Ausfalls kann einem Geschädigten zuzumuten sein, sein Fahrzeug durch provisorische Instandsetzungsarbeiten (”Notreparatur”) wieder fahrbereit zu machen.
Diese Entscheidung traf das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Fall eines Autofahrers, der mit seinem Pkw in einen Unfall verwickelt gewesen war. Dabei war die linke vordere Ecke (Schwerpunkt Scheinwerfereinheit) beschädigt worden. Aus Gründen, die von den Parteien unterschiedlich dargestellt werden, unterblieb monatelang eine Instandsetzung des Pkw. Der Autofahrer verlangte einen Nutzungsausfallschaden von insgesamt 5.598 EUR. Den entschädigungspflichtigen Zeitraum gab er mit 186 Tagen an. Erst nach drei Monaten hatte er zu verstehen gegeben, dass er das Fahrzeug “aufgrund fehlender finanzieller Mittel bislang nicht hat reparieren lassen können”. Einen Kredit erhalte er nicht. Sein Einkommen betrage nur 620 EUR netto, während seine Frau (Studentin) einen 400-Euro-Job habe. Selbst für eine Notreparatur habe das Geld nicht gereicht.
Das OLG begrenzte den Ausfallzeitraum jedoch auf 32 Kalendertage. Begründet wurde dies mit einem Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht. Dem Autofahrer sei eine “Notreparatur” zuzumuten gewesen. Die Beschädigungen seien …

BGH: fahrbereit muss nicht von Dauer sein

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Nutzungsausfall und Schadensminderungspflicht

Blickpunkt Recht & Steuern / Dem Eigentümer eines durch einen Unfall beschädigten Kraftfahrzeugs steht kein Anspruch auf Zahlung von Entschädigung für entgangene Gebrauchsvorteile (Nutzungsausfall) zu, wenn er gegen die ihm obliegende Schadensminderungspflich…

Neues BGH-Urteil zur 130%-Regelung

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Nutzungsausfall: Entschädigung bei Ausfall einer Harley-Davidson

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Pechvogel

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