Unfallschaden bei beruflicher Nutzung des Privatfahrzeugs

In seinem Verfahren 8 AZR 102/10 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) darüber zu entscheiden, ob der Arbeitgeber für Schäden an einem Privatfahrzeug, die im Rahmen der beruflichen Nutzung entstanden sind, haftet. Mit Urteil vom 22.06.2011 gab das Gericht der Klage eines Arbeitnehmers statt.

Der Kläger hat als Oberarzt in einem Krankenhaus regelmäßig Rufbereitschaften zu leisten, die er von seinem Wohnort aus wahrnahm. Auf dem Weg zu der Klinik nutzte er dabei seinen eigenen Pkw und verunfallte bei einer dieser Bereitschaftsfahrten. Es entstand Sachschaden in Höhe von 6.690 €, den er von seinem Arbeitgeber ersetzt verlangte.

Das Gericht entschied, dass dem Kläger ein Schadensersatzanspruch zustehe. Zwar sei der Weg zur Arbeitsstelle grundsätzlich nicht dem Betätigungsbereich des Arbeitgebers zuzuordnen, da es dem Arbeitnehmer freistehe, mit welchem Fortbewegungsmittel er zur Arbeit komme. Im Rahmen der Rufbereitschaft habe sich der Kläger aber auf dem sch…

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Themen: Verkehrsunfall , Schadensersatz , Krankenhaus , Arbeitnehmer
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 30. Dezember 2011 auf http://www.sbr-rechtsanwaelte.de/blog.

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