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Unfallersatztarif:Autovermieter muss Unfallgeschädigten auf Probleme hinweisen

am 09.08.2006 von http://blog.juracity.de

Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschied mit Urteil vom 28.06.2006 - Aktenzeichen XII ZR 50/04 -, dass der Autovermieter, der einem durch Verkehrsunfall Geschädigten einen Mietwagen zu dem gegenüber dem Normaltarif deutlich teureren Unfallersatztarif vermietet, den Geschädigten darüber aufklären muss, dass wegen der Höhe des angebotenen Tarifs die Möglichkeit bestehe, dass die hinter dem Unfallverursacher stehende Haftpflichtversicherung den Betrag nicht voll übernehme.
Dieses Urteil des Bundesgerichtshofes sorgt endlich für Klarheit auf dem Markt für Mietwagen. Hintergrund der bislang herrschenden Unklarheit war die Praxis der Autovermieter, dem durch den Verkehrsunfall Geschädigten einen Mietwagen zu dem im Vergleich zum Normaltarif um ein vielfaches teureren Unfallersatzwagentarif zu vermieten.
Die hinter dem Unfallverursacher stehende Haftplichtversicherung lehnt dann üblicherweise den Ausgleich der Mietwagenkosten nach dem teuren Unfallersatzwagentarif ab und erstattet lediglich den Normaltarif. Folge dessen ist, dass der Autovermieter sodann die noch offene Restforderung, bestehend aus der Differenz zwischen vereinbarten Unfallersatztarif und Normaltarif, gegenüber dem Unfallgeschädigten unmittelbar geltend macht.
So war es auch in dem hier vom BGH entschiedenen Fall, in dem der Autovermieter vom Unfallgeschädigten den rückständigen Mietzins verlangt. In dem Rechtsstreit berief sich der Beklagte darauf, dass der klagende Autovermieter ihn nicht darauf hingewiesen habe, dass der angebotene Tarif möglicherweise nicht von der Haftpflichtversicherung erstattet werde. Daraus resultiere ein Schadenersatzanspruch, mit dem er gegen die mit der Klage geltend gemachte Mietzinsforderung des Autovermieters aufrechne.
Die erste und zweite Instanz folgten der Argumentation des Beklagten nicht und gaben der Klage des Autovermieters auf Zahlung des rückständigen Mietzinses statt.
Der Bundesgerichtshof folgte jedoch grundsätzlich der Argumentation des Beklagten und wies …

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