Unfallersatztarif nur unter besonderen Voraussetzungen gerechtfertigt
am 20.10.2005 von http://info.folkertjanke.de
Pressemitteilung
des Landgerichts Coburg zum Urteil vom 09.09.2005, Az: 32 S 47/05 mit gutem Fazit:
Ein Unfallgeschädigter könne nur die Mietwagenkosten beanspruchen, die ein verständiger und wirtschaftlich denkender Mensch in seiner Lage machen würde, so die Richter. Ein gegenüber dem Normaltarif höherer Unfallersatztarif sei daher nur unter besonderen Voraussetzungen gerechtfertigt. Entweder beruhe er auf Leistungen des Autovermieters, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst seien ( z. B. erhöhte Bereitstellungskosten, erhöhtes Vorfinanzierungs- und Ausfallrisiko). Oder dem Unfallopfer sei es nach dem Unfall nicht möglich gewesen, …
Unfallersatztarif meistens zu teuer
JuracityBlog / Der BGH entschied durch Urteil vom 14.02.2006 - VI ZR 126/05 -, dass es bei der Ersatzfähigkeit der Mietwagenkosten bei Zugrundelegung des Unfallersatzwagentarifs nicht auf die betriebswirtschaftliche Kalkulation des Autovermieters ankomme, sond…
KFZ-Haftpflicht: BGH erneut zur Ersatzfähigkeit des Unfallersatzwagentarifs
JuracityBlog / Erneut verwies der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 04.04.2006- VI ZR 338/04 - auf die in jüngster Vergangenheit bereits ergangenen Entscheidungen und die darin aufgeführten Grundsätze hinsichtlich der Ersatzfähigkeit von Mietwage…
Unfallersatztarif:Autovermieter muss Unfallgeschädigten auf Probleme hinweisen
JuracityBlog / Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschied mit Urteil vom 28.06.2006 - Aktenzeichen XII ZR 50/04 -, dass der Autovermieter, der einem durch Verkehrsunfall Geschädigten einen Mietwagen zu dem gegenüber dem Normaltarif deutlich teur…
BGH: Urteil zum Unfalltarif bei Mietwagen
JuracityBlog / Der Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 36/06) hat Unfallgeschädigte verpflichtet, statt eines Unfallersatztarifes einen günstigeren Normaltarif für einen Mietwagen zu wählen. Auf das Urteil hat der Auto- und Reiseclub Deutschland hingew…
OLG Celle: Erstattungsanspruch für Mietwagenkosten
JuracityBlog / Das Oberlandesgericht Celle hat mit Urteil vom 24.10.2007 - Az.: 14 U 85/07 entschieden, dass ein Geschädigter, der bereits vor einem Unfall ein neues Fahrzeug bestellt hat und sich die voraussichtliche Lieferfrist im vertretbaren Rahmen hä…
Kein Mietwagenkostenersatz wenn Taxifahren billiger ist
Lichtenrader Notizen / Das Landgericht München - Urteil vom 08.04.2005, Az.: 17 S 20753/04 - : Wer nach einem Unfall einen Mietwagen nimmt, obwohl er ihn offenkundig gar nicht benötigt, muss die Kosten hierfür selbst tragen.Diese schmerzliche Erfahrung machte ein Mün…
