Unfallersatztarif meistens zu teuer
am 10.05.2006 von http://blog.juracity.de
Der BGH entschied durch Urteil vom 14.02.2006 - VI ZR 126/05 -, dass es bei der Ersatzfähigkeit der Mietwagenkosten bei Zugrundelegung des Unfallersatzwagentarifs nicht auf die betriebswirtschaftliche Kalkulation des Autovermieters ankomme, sondern vielmehr darauf, ob die Umstände bei der Vermietung -etwaige Mehrleistung oder finanzielle Risiken - eine Vermietung an den Unfallgeschädigten zum erhöhten Tarif rechtfertigen.
In dem vom BGH entschiedenen Fall klagte ein unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelter Autofahrer gegen die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf Erstattung restlicher Mietwagenkosten. Dabei war die grundsätzliche Haftung der beklagten Haftpflichtversicherung unstreitig. Zu entscheiden war lediglich darüber, ob die beklagte Versicherung auch den im Vergleich zum “Normaltarif” fast 100 Prozent teureren Unfallersatzwagentarif erstatten muss. Leider ist es inzwischen üblich, dass die Mietwagengesellschaften dem Geschädigten, der unmittelbar nach dem Verkehrunfall häufig unter Schock steht, einen Mietwagen zu dem teuren Unfallersatzwagentarif vermitteln, ohne dass es dem Geschädigten klar ist, dass dieser Tarif meistens 100 Prozent teurer ist, als der “Normaltarif” und die Versicherung des Unfallgegners diese Kosten nicht ohne weiteres erstattet. Der vom Unfall geschockte Geschädigte unterschreibt also den Mietvertrag und ist so ersteinmal Schuldner der Mietwagenforderung. Dies wird dem Geschädigten meistens erst dann klar, wenn die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners nur den Teil der Mietwagenkosten erstattet, der dem “Normaltarif” entspricht. Dann wird der noch offene Differenzbertrag durch die Mietwagengesellschaft unmittelbar gegenüber dem Geschädigten geltend gemacht.
Das Berufungsgericht hatte zuvor in diesem Fall entschieden, dass die beklagte Versicherung dem geschädigten Kläger die tatsächlich entstandenen Mietwagenkosten in voller Höhe erstatten müsse, also auch den um fast 100 % teureren Unfallersatzwagentarif und …
KFZ-Haftpflicht: BGH erneut zur Ersatzfähigkeit des Unfallersatzwagentarifs
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Unfallersatztarif nur unter besonderen Voraussetzungen gerechtfertigt
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Unfallersatztarif:Autovermieter muss Unfallgeschädigten auf Probleme hinweisen
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BGH: Urteil zum Unfalltarif bei Mietwagen
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OLG Köln zur Erstattungsfähigkeit des Unfallersatzwagentarifs
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BGH: Ende für Mietwagenabzocke
ElbeBlawg / Ein Autounfall ist immer ärgerlich. Ebenso ärgerlich ist aber die Praxis vieler Autovermieter, die die Notlage der auf ein Fahrzeug angewiesenen Kunden ausnutzen und extrem überhöhte Preise für einen Ersatzwagen verlangen. Di…
Schadensersatzanspruch des Geschädigten bei Tempo 200 km/h um 20 % gekürzt
JuracityBlog / So entschied das Landgericht Coburg mit dem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 15.11.2006 - Aktenzeichen 12 O 421/05 - über die Schadensersatzklage des Geschädigten gegen den beklagten Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung u…
HDI - Unfallersatztarif und kein Ende in Sicht - Geschädigte werden in Prozesse gezwungen
Unfall - Blog / Mir liegt wieder ein aktuelles Abrechnungsschreiben der HDI-Versicherungen vor, welches nicht nachvollziehbar ist. Der Porsche des Mandanten wurde beschädigt. Er mietete sich für den Zeitrum der Reparatur ebenfalls ein Porsche bei AVIS in…
