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Unfall: Mietwagen nur zu günstigem Tarif

am 06.07.2007 von http://www.lawblog.de

Wer nach einem Verkehrsunfall nicht den möglichst niedrigsten Tarif für einen Ersatz-Mietwagen wählt, bleibt oft auf immensen Kosten sitzen. Darauf weist das Landgericht Dortmund mit seiner Rechtsprechung hin (AZ: 4 S 129/06, 4 S 163/06 und 4 S 165/06).
So hatte ein Unfallbeteiligter für 15 Tage einen Mietwagen der hohen „Unfallersatztarif“-Klasse zu insgesamt 3.031,27 Euro gefahren. Die gegnerische Versicherung musste ihm aber nur 1.741,25 Euro ersetzen, entschied …

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