Unfall im Dienst ist nicht unbedingt ein Dienstunfall
am 07.12.2005 von http://info.folkertjanke.de
Verletzt sich ein Beamter bei der Ausübung seines Dienstes, ist dies nicht zwangsläufig ein Dienstunfall. Eine Anerkennung als Dienstunfall ist dann nicht gerechtfertigt, wenn der Verletzte bereits eine Vorschädigung hatte und die Verletzung auch im privaten Bereich hätte auftreten können.
Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Göttingen (Az.: 3 A 52/04) entschieden. Es wies damit die Klage eines Polizeibeamten gegen die Polizeidirektion Göttingen ab, der sich beim Badminton-Spiel in der Sporthalle des Bildungsinstituts der Polizei in Hann.Münden einen Achillessehnenriß zugezogen hatte.
Obwohl sich der Beamte beim Dienstsport verletzt hatte, wurde ihm dies nicht als Dienstunfall anerkannt. Nach Ansicht des Gerichts haben die Behörden richtig entschieden. Als Dienstunfälle seien nur Verletzungen anzuerkennen, die in direktem Zusammenhang mit den spezifischen Gefahren und Unfallursachen der dienstlichen …
Wenn die Achillessehne reißt… - VG Braunschweig zur Anerkennung eines Dienstunfalls
JuracityBlog / Das VG Braunschweig distanziert sich in seinem Urteil vom 01.02.2007 - 7 A 33/06 - deutlich von der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg, welcher im Falle einer Verletzung eines Beamten beim die Teilnahme am Dienstsport grundsätzlich al…
Verletzung beim Bayernabitur ist kein Dienstunfall
Jurabilis / Wenn ein Lehrer sich bei einer feuchtfröhlichen Party mit Schülern verletzt, kann das nicht als Dienstunfall anerkannt werden, entschieden Düsseldorfer Richter. Bei einer Klassenfahrt hatte der Lehrer an der Gaudi Bayernabitur teilgenommen und si…
Zeckenbiss kein Dienstunfall
Recht und Alltag / Ein Beamter, der auf seinem Weg zum Dienst von einer Zecke gebissen wird, hat keinen Anspruch darauf, dass der Zeckenbiss als Dienstunfall anerkannt wird. Dies hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Trier mit Urteil vom 13.07.2006 entschieden…
Ausrutschen in der Dusche kein Dienstunfall von Beamten
Lichtenrader Notizen / Pressemitteilung Nr. 42/2007 des Verwaltungsgerichts Koblenz: Duschunfall war kein Dienstunfall - Verletzt sich ein Beamter beim morgendlichen Duschen, stellt dies in der Regel keinen Dienstunfall dar. Das entschied kürzlich das Verwaltungsgericht K…
Kein Dienstunfall beim Duschen
Blickpunkt Recht & Steuern / Verletzt sich ein Beamter beim morgendlichen Duschen, stellt dies in der Regel keinen Dienstunfall dar. Die wegweisende Entscheidung traf kürzlich das Verwaltungsgericht Koblenz. Womit Gericht sich nicht alles beschäftigen müssen. Die…
VG Koblenz: Duschunfall ist kein Dienstunfall
JuracityBlog / Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Urteil vom 25.10.2007 - 2 K 350/07.KO - mit der Frage befaßt, ob ein Dienstunfall vorliegt, wenn sich ein Beamter, der sich auf einem Lehrgang befindet, während dem morgendlichen Duschen verletzt.…
» Nicht jeder Unfall im Dienst ist auch ein Dienstunfall
Verletzt sich ein Beamter bei der Ausübung seines Dienstes, ist dies nicht zwangsläufig ein Dienstunfall. Eine Anerkennung als Dienstunfall ist dann nicht gerechtfertigt, wenn der Verletzte bereits eine Vorschädigung hatte …
