Unfall mit Fahrrad ohne Beleuchtung: 30%-Mithaftung
Carsten Krumm bespricht im Beck-Blog das Urteil den Beschluss des OLG Frankfurt vom 7. Januar 2010 – 22 U 153/09, wonach einem Radfahrer, der nachts von einem abbiegenden Bus erfasst wurde, nach § 254 BGB eine Mithaftungsquote von 30 Prozent abgezogen wurde, weil er ohne Beleuchtung fuhr.
Das Gericht führte aus, dass § 17 StVO die Benutzung von Beleuchtungseinrichtungen unabhängig davon vorschreibe, wie stark die Dunkelheit oder die sonstigen Sichtverhältnisse sind. Nach dem Sachverständigengutachten hätte der Busfahrer den Radfahrer bei besonders sorgfältiger Fahrweise erkennen können, allerdings wäre es wahrscheinlicher gewesen, dass der Busfahrer den Radfahrer mit eingeschaltetem Licht hätte besser erkennen können, was eine Haftungsquote von 30 Prozent rechtfertige.
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Schlagworte: Bürgerrechte, BGB, Blog, Fahrrad, Frankfurt, Haftung, OLG Frankfurt, TV, Uhr, Unfall, Urteil, Zivilrecht Verwandte Artikel: OLG München, Urteil vom 29.04.2008 – AZ: 18 U 5645/07 – Hyperlinks II (0) OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 01.07.2008 – 11 U 52/07 – “Störerhaftung bei ungesichertem WLAN-Anschluss: Internetanschlussinhaber haftet grundsätzlich … » Vollständiger ArtikelThemen: Haftung , Urteil , Unfall , Fahrrad , Bürgerrechte , Frankfurt , Bgb , Hyperlinks , Olg Frankfurt , Beleuchtung , TV , Urteil Unfall Fahrrad Ohne Licht
Erschienen 25. April 2010 auf http://sewoma.de/berlinblawg.
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