Alle Blogs » Unfall bei Einsatzfahrt ohne Martinshorn - Teilschuld

Unfall bei Einsatzfahrt ohne Martinshorn - Teilschuld

am 17.02.2006 von http://info.folkertjanke.de

Fährt etwa ein Polizeifahrzeug nur mit Blaulicht, muss der Beamte sich, wie andere Verkehrsteilnehmer auch, an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten. Dies geht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin (Az.: 12 U 15/04) hervor.
In dem Fall fuhr ein Polizeibeamter nur mit Blaulicht bei roter Ampel in eine Kreuzung ein.
Der Querverkehr hatte zu diesem Zeitpunkt “grün”. Um nicht mit dem Polizeiwagen zu kollidieren, musste ein Fahrzeug des Querverkehrs eine Vollbremsung durchführen.
Dabei kam es zu einem Auffahrunfall, ein nachfolgendes Fahrzeug konnte hinter dem plötzlich abbremsenden Pkw nicht mehr rechtzeitig anhalten.
Nach dem Urteil des Kammergerichts Berlin handelte der Beamte verkehrswidrig. Er durfte sich nicht auf ein Sonderrecht für Einsatzfahrzeuge berufen, da er das Martinshorn nicht benutzte. Das Sonderrecht ist in § 38 StVO geregelt:
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
“Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen”.
Während die Benutzung des Blauen Blinklichts allein in Absatz 2 geregelt ist:
(2) …

Frank am 12.09.2007 um 00:10 Uhr:

Zum Artikel "Unfall bei Einsatzfahrt ohne Martinshorn - Teilschuld"
Es wird beschrieben, dass die Sonderrecht in § 38 StVO geregelt sind. Das ist nicht richtig. § 38 StVO regelt lediglich die Verwendung von Blauen und Gelben Blinklicht. Sonderrechte werden im § 35 StVO eindeutig geregelt. Unabhängig davon dürfen Sonderrechte nicht als Freifahrschein gesehen werden, deshalb ist bei dem geschilderten Fall eine Teilschuld unabdingbar.

Sie wollen dieses Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite? Dann verlinken Sie uns! Einfach den folgenden Code mit STRG+C kopieren und auf Ihrer Seite einfügen. Vielen Dank!

Kommentar schreiben




Privatkurieren von Blutpräparaten steht kein Blaulicht zu

Lichtenrader Notizen / NRW-Justizportal: Dienstag, 01. März 2005 14.37 Uhr Minden (dpa) - Private Kuriere von Blutpräparaten dürfen sich im Straßenverkehr nicht mit Martinshorn und Blaulicht Geltung verschaffen. Das hat das Verwaltungsgericht Minden in einem am Dienst…

Evolution

Jurabilis / „Das neue Anhaltesignal der Polizei wird die Verkehrssicherheit auf den deutschen Straßen weiter verbessern. Blaulicht und Martinshorn signalisieren den Autofahrern, dass sie möglichst schnell den Weg frei machen sollen. Das bisherige Signal fÅ

Rammstein und die StVO

kanzlei-hoenig.info / Die Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten nach § 35 StVO setzt voraus, daß auf einer Einsatzfahrt Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet sind. Das haben die hier doch glatt vergessen. …

Martinshorn und Blaulicht !

Rechtblog / Es stellt sich immer wieder die Frage, was dürfen Einsatzfahrzeuge im Straßenverkehr und welche Grundsätze muss auch ein solches Fahrzeug bei Einsatz von Martinshorn uns Blaulicht beachten. Das man bei einem Unfall mit einem Einsatzfah…

Hörst Du das Martinshorn, schaue nicht nur nach vorn

Recht und Alltag / Ein Rettungswagen mit eingeschaltetem Martinshorn und Blaulicht befindet sich im Einsatz und hat gemäß § 38 Straßenverkehrsordnung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern freie Fahrt. In diesem Zusammenhang entschied das Landgericht München I…

Wer auffährt ist schuld?

Motorradrecht / Gegen 10 Uhr 20 ereignete sich heute (am 21.02.2008 crh) an der Kreuzung Michael-Brückner-Straße Ecke Sterndamm in Niederschöneweide ein Verkehrsunfall, in den ein Motorrad der Polizei verwickelt war. Ein 41-jähriger Autofahrer…

Verkehrsrecht: Kein „Reißverschlussverfahren“ beim Einfädeln auf die Autobahn

Recht und Alltag / In einer für die tägliche Straßenverkehrspraxis wichtigen Frage hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln in seinem Urteil vom 24.10.2005 (Az.: 16 U 24/05; rechtskräftig) die maßgeblichen Verkehrsregeln und die Haftungsfolgen verdeutlicht: Danach g…

KEIN REIßVERSCHLUSS

LawBlog / Das Reißverschlussverfahren gilt nicht, wenn jemand auf die Autobahn auffahren möchte. Das Oberlandesgericht hat dies in einem Urteil näher begründet. Zur Pressemitteilung bitte klicken: In einer für die tägliche Straßenverkehrspraxis wicht…

Verkehrsrecht: Kein „Reißverschlussverfahren“ beim Einfädeln auf die Autobahn

Recht und Alltag / In einer für die tägliche Straßenverkehrspraxis wichtigen Frage hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln in seinem Urteil vom 24.10.2005 (Az.: 16 U 24/05; rechtskräftig) die maßgeblichen Verkehrsregeln und die Haftungsfolgen verdeutlicht: Danach…

» Suche in den JuraBlogs

Automatisch übernommen von:

RA Folkert Janke

In diesem privaten Webblog berichtet der Lichtenberger Rechtsanwalt Folkert Janke über rechtliche und alltägliche Themen.

» Recht und Alltag

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »