Unerwünschten Telefonwerbern drohen künftig hohe Strafen
am 30.07.2008 von http://www.reuters.com
Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung will die Verbraucher besser vor unerlaubter Telefonwerbung schützen.
Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der Verstöße mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro belegt. Werbeanrufe sollen nur noch zulässig sein, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Zudem dürfen Telefonwerber ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken - anderenfalls droht ebenfalls eine Buße von 10.000 Euro. Verbessert werden auch die Widerrufsrechte bei im Internet eingegangenen Verträgen.
Telefonwerbung ohne Einwilligung der Verbraucher ist zwar heute schon gesetzlich verboten, zahlreiche Firmen halten sich aber nicht daran. Nach einer Forsa-Umfrage vom Herbst 2007 fühlen sich 86 Prozent der Bevölkerung durch unlautere Anrufe belästigt, 64 Prozent gaben an, in den letzten Monaten ohne Einwilligung von einem Unternehmen angerufen worden zu sein.
Künftig ist ein Werbeanruf nur noch zulässig, wenn der Kunde vorher ausdrücklich erklärt hat, dass er Werbeanrufe erhalten will. Der Werber kann sich nicht mehr auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in völlig anderem Zusammenhang oder nachträglich abgegeben hat. Wir schützen die Verbraucherinnen und Verbraucher wirkungsvoll vor unerwünschten Werbeanrufen und Kostenfallen im Internet, ohne die Wirtschaft mit unpraktikablen Regelungen zu belasten, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die Bestellung von Waren und Dienstleistungen am Telefon oder im Internet solle weiter reibungslos möglich sein.
Allerdings sollen die Hürden für schwarze Schafe höher liegen als bisher. So werden eine Reihe von Lücken geschlossen, die sie bisher ausgenutzt haben: Künftig gibt es auch bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie bei Wett- und Lottodiensten ein Widerrufsrecht. Die jetzige Bagatellgrenze von 200 Euro bei Zeitschriftenabos wird damit abgeschafft.
Mit dem Gesetz soll außerdem der Schutz vor untergeschobenen Verträgen verbessert werden. Ein Beispiel: Eine Firma bietet im Internet ein persönliches Horoskop an. Dass dafür bezahlt werden muss, geht aber nur aus dem Kleingedruckten hervor, die Website selbst erweckt den gegenteiligen Eindruck. Eine Belehrung über das Widerrufsrecht gibt es nicht. Eine Woche später werden 100 Euro fällig. Künftig kann der Verbraucher den Vertrag noch so lange widerrufen, wie er nicht vollständig gezahlt hat.
Außerdem muss ein Kunde künftig schriftlich kündigen, wenn er etwa seinen Telefonanbieter oder Energieversorger wechseln will. Der neue Anbieter darf das nicht mehr für ihn erledigen. Unseriöse Firmen waren wiederholt mit Kündigungen hinter dem Rücken der Verbraucher aufgefallen. Die Neuregelung gilt etwa auch beim Wechsel der Betreibervorauswahl (Preselection).
Schließlich will die Regierung für mehr Preistransparenz bei 0180-Nummern im Mobilfunk sorgen. Viele Unternehmen und Behörden nutzen eine solche kostenpflichtige Nummer für Kundenkontakte. Feste Preise gelten bislang aber nur für Anrufe aus Festnetzen. Die Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen sind hingegen häufig recht hoch und für die Verbraucher nur schwer erkennbar. Künftig müssen die 0180er-Preise sowohl für Anrufe aus den Festnetzen als auch vom Handy angegeben werden. Außerdem wird eine Preishöchstgrenze eingeführt: Anrufe vom Handy dürfen dann maximal 28 Cent pro Minute oder 40 Cent pro Anruf kosten.
Die Gesetzesänderungen werden voraussichtlich im Herbst von Bundestag und Bundesrat beraten. Zypries rechnet damit, dass sie Anfang 2009 im Bundesgesetzblatt stehen werden.
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