BMJ: Schärfere Maßnahmen gegen unerwünschte Telefonwerbung
Anwaltskanzlei von Olnhausen | 13. September 2007 — Bundesministerin Zypries hat heute einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung angekü…
Heute, 27.09.2007 um 12:59 Uhr, habe ich eine Pressemitteilung des BMJ im Feed, deren Überschrift lautet "Schärfere Maßnahmen gegen unerwünschte Telefonwerbung". Hm, denke ich. Das habe ich doch schon mal gehört. Klicke da drauf und lande tatsächlich in einer Pressemitteilung vom 12. September. Gucke in den Feed, und siehe da: Die gleiche Meldung gab es schon am 12.09.2007 um 13:08 Uhr. Grund genug für eine Textanalyse. Der Anfang beider Texte stimmt überein. Viele Verbraucher fühlen sich von Telefonwerbung belästigt und immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen über vermeintlich am Telefon abgeschlossene Verträge. Es folgt eine Ansage von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die sich am 12.09. wie folgt liest: "Wir werden es den Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern, sich von Verträgen zu lösen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. (...)" Und am 27.09. etwas anders: "Dort wo es noch keine Widerrufsrechte gibt, nämlich bei den Lotterie- und Zeitschriftenverträgen, geben wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Widerrufsrecht für Verträge, die sie am Telefon abgeschlossen haben. (...)" Merke also: Die Bundesjustizministerin will nicht das Widerrufsrecht neu regeln, wie zunächst behauptet, sondern nur dort, wo es bisher keins gibt - bei Lotterie- und Zeitschriftenverträgen - ein Widerrufsrecht einführen. Für Betroffene, die unerwünscht z.B. einen Telekommunikationsvertrag an der Backe haben, verbessert sich also... nichts. Weiter geht's mit dem ursprünglichen Text: Wer verbotene Telefonwerbung betreibt, wird in Zukunft mit einem Bußgeld belegt. Ebenso, wer seine Rufnummer unterdrückt. Wieviel das dem Verbraucher nützt, darf jeder selbst entscheiden. Danke an Farlion für den Link.
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