Unerwünschte Fax-Spam

Fax-Spammern wird von Seiten der Bundesnetzagentur nun das Leben schwer gemacht. Der sogenannte “Swiss Money Report” ist ein Fax-Newsletter, der eine Kaufempfehlung für eine bestimmte Aktie beinhaltet, da hierfür ein Kursanstieg erwartet wird. Wie die Bundesnetzagentur mitgeteilt hat, werden diese Werbefaxe mehrmals pro Woche versendet. Dabei werden immer ausländische Rufnummern als Kontaktrufnummern angegeben. Außerdem wird auf die Möglichkeit zur Abmeldung des Fax-Newsletters per E-Mail bzw. im Internet hingewiesen. Leider sind nach den Angaben der betroffenen Verbraucher die Rücksendung eines Faxes an eine der Kontaktrufnummern sowie die Versendung einer E-Mail mit der Angabe, keine weiteren Faxe erhalten zu wollen, ohne Erfolg geblieben. So wurden die Werbe-Faxe weiterhin in hoher Stückzahl zugesandt und das häufig in der Nacht. Dadurch wurden insbesondere Verbraucher, die nur eine Leitung für Telefon und Faxgerät nutzen, durch das Klingeln massiv belästigt.

“Aufgrund neuer technischer Erkenntnisse konnten wir die jetzige netzseitige Sperrung anordnen. Mit dieser neuartigen Maßnahme werden die Verbraucher vor einer massiven Belästigung durch derartige Werbefaxe mit Auslandsbezug geschützt”, betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Alle deutschen Netzbetreiber wurden aufgefordert, soweit es ihnen technisch möglich ist, eingehende Verbindungen sowie die Erreichbarkeit von insgesamt sechs auf den Faxen angegebenen ausländischen Rufnummern zu unterbinden.

Die Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes ermöglichen der Bundesnetzagentur in erster Linie ein Einschreiten bei rechtswidrig genutzten nationalen Rufnummern. Hier kann die Bundesnetzagentur unter anderem gegenüber dem Netzbetreiber, in dessen Netz diese Rufnummer geschaltet ist, d…

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Themen: Spam , Money , Bundesnetzagentur , Aktie , Telekommunikationsgesetz , Swiss Money Report , Werbefaxe
Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht

Erschienen 17. November 2011 auf http://www.rechtslupe.de.

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