Unerwarteter Widerruf
am 21.02.2006 von strafprozessIn einem zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehen Entscheid (BGE 6P.98/2005 vom 03.02.2006) hat der Kassationshof in Dreierbesetzung eine Einheitsbeschwerde abgewiesen. Der Beschwerdeführer machte u.a. geltend, er habe in Anbetracht des Antrags der Staatsanwaltschaft in der schriftlichen Berufungsbegründung nicht damit rechnen müssen, dass sich an der Berufungsverhandlung die Frage des Widerrufs des bedingten Vollzugs der Vorstrafe stellen könnte. Daher habe er keinen Anlass gehabt, sich vorgängig mit dieser Frage zu befassen. Da er erst an der Berufungsverhandlung und somit völlig überraschend mit dieser Frage konfrontiert worden sei, habe er sich vor dem Obergericht dazu nicht angemessen äussern und verteidigen können. Dadurch seien seine Ansprüche auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV), seine Verteidigungsrechte im Strafverfahren Art. 32 BV) und sein Anspruch auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK) verletzt worden. Dazu das Bundesgericht: An der Berufungsverhandlung wies der Vorsitzende den Vertreter des Beschwerdeführers vor dessen Plädoyer darauf hin, dass sich das Gericht entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft vorbehalten müsse, die heutige Strafe mit bedingtem Vollzug auszusprechen und den Widerruf des bedingten Vollzugs der Vorstrafe anzuordnen, und dass der Vertreter des Beschwerdeführers eventualiter noch dazu Stellung nehmen könne (Protokoll der Berufungsverhandlung, Akten des Obergerichts act. 44 S. 12). Der Vertreter des Beschwerdeführers erhob nicht den Einwand, dass er zu dieser Frage nicht kurzfristig angemessen Stellung nehmen könne. Vielmehr verlas er sein Plädoyer mit einigen Ergänzungen, unter anderem mit dem Hinweis, dass die Bewährungsaussichten des sozial gut integrierten Beschwerdeführers günstig seien, weshalb bei einer angemessen erscheinenden neuen Strafe von vier Monaten Gefängnis auf den Widerruf des bedingten Vollzugs zu verzichten sei (siehe act. 44 S. 14 Ziff. 11). Unter diesen Umständen kann von einer Verletzung der in der Beschwerde angerufenen verfassungsmässigen Rechte keine Rede sein.Mich würde interessieren, wie das Urteil gelautet hätte, wenn der Anwalt des Beschwerdeführers (natürlich erfolglos) die Aussetzung der Verhandlung verlangt hätte, um sich auf die neu aufgetauchte Widerrufsfrage angemessen vorbereiten zu können. Sicher hätte man ihm dann entgegengehalten, er habe sich ja sehr fundiert zu genau dieser Frage geäussert.
Praxisänderung im Urkundenstrafrecht
strafprozess / Mit einem zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteil vom 30.11.2005 (BGE 6S.141/2005) hat das Bundesgericht seine Rechtsprechung zu inhaltlich unrichtigen Vollständigkeitserklärungen (vgl. Art. 728 Abs. 2 OR, BGE 105 IV 189 E.2d,…
Falsche Anschuldigung ja, aber anders
strafprozess / In einem zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehenen Entscheid vom 1. Dezember 2005 (6S.96/2005) korrigiert der Kassationshof die beiden ersten Instanzen, welche den Beschuldigten vom Vorwurf der falschen Anschuldigung (Art. 303 Ziff. 1 A…
Mildernde Umstände
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Von 8 über 6 und 5 auf wieviele Monate?
strafprozess / Das Bundesgericht musste sich erneut mit Beschwerden gegen ein zuvor bereits kassiertes Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau beschäftigen. Es hebt auch den zweiten Entscheid des Obergerichts auf (Urteil 6P.95/2006 vom 08.08.2006). Dieses hatte…
1 BvR 155/98 vom 22.06.2007
BVerfG / Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügen die Beschwerdeführer, dass der Beschwerdeführerin zu 1, der ledigen Mutter des Beschwerdeführers zu 2, gegen den Vater des Beschwerdeführers zu 2 kein Anspruch auf Betreuungsunterhalt über einen Zeitraum v…
Ermessen des Strafverteidigers oder ungenügende Verteidigung?
strafprozess / Nebst dem richterlichen Ermessen gibt es auch ein anwaltliches, was das Bundesgericht in einem heute online gestellten Entscheid ausdrücklich festhält (6B_340/2007 vom 26.07.2007). Ein zu viereinhalb Jahren Zuchthaus verurteilter Drogendelinquent b…
Schläger-Urteile bestätigt
strafprozess / Das Bundesgericht hat die Urteile zu den Beschwerden der sechs Neonazis online gestellt, die im Kanton Thurgau zwei Jugendliche massiv angegriffen und verletzt hatten. Das Obergericht des Kantons Thurgau hatte die Täter zu Zuchthausstrafen von bis z…
Gehörsverletzung
strafprozess / Der Eindruck, dass man vor Bundesgericht jedenfalls in Strafsachen fast nur dann Erfolg hat, wenn man sich gegen Entscheidungen der Zürcher Justiz beschwert, verfestigt sich. Im letzten, heute online gestellten Entscheid, war die Sache allerdings so…
Verschlechterungsverbot / Konfrontationsrecht
strafprozess / Ein heute online gestellter Entscheid (6P.238/2006 vom 15.03.2007) bot dem Bundesgericht Gelegenheit, ein paar grundsätzliche Feststellungen zum Verschlechterungsverbot und zum Konfrontationsrecht in Erinnerung zu rufen.Zum Verschlechterungsverbot:E…
Polizeischutz nach St. Galler Art
strafprozess / Die Strafbehörden des Kantons St. Gallen müssen laut einem heute online gestellten und zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehenen Entscheid des Bundesgerichts (BGE 1P.440/2005 vom 06.10.2005) eine Strafuntersuchung gegen zwei Polizeibe…
noch knapp als nicht zum Vornherein aussichtslos
strafprozess / In einer Haftsache hat das Bundesgericht eine Beschwerde noch knapp als nicht zum Vornherein aussichtslos qualifiziert und die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt. Das Urteil vom 27.01.2006 (1P.7/2006) äussert sich wieder (vgl. dazu meine kürzli…
