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Unerlaubte Handlung reformiert

am 12.05.2008 von German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch

CK - Washington.   Trotz enormer Verzerrungen ist der Kommentar Mississippis Tort Reform Triumph im Wall Street Journal vom 10. Mai 2008 lesenswert, gerade aus der Sicht deutsch-amerikanischer Rechtsbeziehungen. In Deutschland berichtet die Presse gleichermaßen verzerrt über das amerikanische Recht der unerlaubten Handlungen, Torts, und das Verfahrensrecht der über 50 verschiedenen Rechtsordnungen der USA. Zu Recht verkündet der Kommentator des WSJ Erfolge der Reform im Staat Mississippi. Als Wirtschaftswissenschafter kann er überzeugend die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Reform darlegen, die im einzelstaatlichen Recht stattfand, Schadensersatzbeträge reduziert, Verfahren strafft, Anspruchsgrundlagen verändert und zufällig mit einer bundesrechtlichen Entwicklung einherging, die unerwähnt bleibt: Der Supreme Court der USA in Washington gab 2003 endlich konkrete Anhaltspunkte für die Zumessung des Strafschadensersatzes, punitive Damages, die den Geschworenen gerade in Staaten wie Mississippi die langen Finger verkürzt. Seine BMW-, Cooper- und State Farm-Urteile beeinflussten den Erfolg einzelstaatlicher Reformen maßgeblich. Der Kommentator liegt schief, wenn er die Schuld an der Misere im Tort-Recht und den von ihm ins Auge gefassten Reformen der Reform allen Anwälten zuschreibt. Ohne Juristen gäbe es keine Reform, und den meisten amerikanischen Anwälten ist die Sammelklagewut mit rechtsmissbräuchlichen Verfahren, Bestechung von Richtern, Kumpanei mit nominellen Mandanten, emotionaler Jury-Beeinflussung und rufmörderischer Pressearbeit ebenso verhasst wie …

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