Unerbittlicher Fiskus
am 19.11.2007 von http://stattaller.blogspot.com/Wie der Spiegel berichtet, müssen Fußball-Proficlubs in Zukunft mit deutlich höheren Steuern rechnen.Der Grund dafür liegt in § 5 I Nr. 9 S. 2 KStG iVm § 64 I AO.Die Steuerbehörden sind nämlich der Ansicht, dass die Vereine ihren status als gemeinnützige Körperschaft iSd § 52 AO durch die fortschreitende Kommerzialisierung des Fußballs verloren haben. Die Lizenzspieler-Abteilung innerhalb der Clubs sei ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb iSd § 14 AO und damit nach § 64 AO (Körperschaft-) steuerpflichtig. Da diese Profi-Abteilungen nicht der Unterstützung der gemeinnützigen Zwecke dienen, handle es sich auch nicht um Zweckbetriebe iSd § 65 AO.Ich muss gestehen, dass ich verwundert bin, dass die Finanzbehörden erst jetzt auf diese Problematik stoßen. Bei Umsätzen von bis zu 100 Mio. € im Jahr liegt die Einordnung als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb doch sehr nahe. Und dass dieser Geschäftsbetrieb nicht unbedingt in seiner Gesamtrichtung dazu dient, die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft zu verwirklichen (siehe § 65 Nr. 1 AO), dürfte ebenso evident sein.M.E. haben aber nur diejenigen Clubs Probleme, die ihre Lizenspieler-Abteilung bisher noch nicht in eine Kapitalgesellschaft ausgegliedert haben (so etwa …
BFH: Steuerbefreiung auch bei Förderung gemeinnütziger Zwecke im Ausland durch eine italienische Stiftung
STEUERRECHT / BFH-Beschluss vom 20.12.2006 - I R 94/02 Presseerklärung Nr. 22 des Bundesfinanzhofes (BFH): “Körperschaften, die nach ihrer Satzung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken die…
Pachtzinsen beim wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
Blickpunkt Recht & Steuern / Verpachtet eine gemeinnützige Körperschaft einen zuvor von ihr selbst betriebenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, unterliegt sie mit den Pachteinnahmen solange der Körperschaft- und Gewerbesteuer, bis sie die Betriebsaufgabe er…
Regierung: Verdacht reicht für Aberkennung der Gemeinnützigkeit nicht aus
STEUERRECHT / Ein Verdacht oder eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz reicht für eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Körperschaften nicht aus. Daran solle sich auch nichts ändern, unterstreicht die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 16/8…
Reform des Gemeinnützigkeitsrechts
Blickpunkt Recht & Steuern / Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen hat ein Gutachten zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts vorgelegt. In diesem Gutachten wird empfohlen, das Gemeinnützigkeitsrecht umfassend neu zu regeln. Eine solche Reform ist nach…
Reform des Gemeinnützigkeitsrechts
Blickpunkt Recht & Steuern / Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen hat ein Gutachten zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts vorgelegt. In diesem Gutachten wird empfohlen, das Gemeinnützigkeitsrecht umfassend neu zu regeln. Eine solche Reform ist nach…
Reform des Gemeinnützigkeitsrechts
Blickpunkt Recht & Steuern / Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen hat ein Gutachten zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts vorgelegt. In diesem Gutachten wird empfohlen, das Gemeinnützigkeitsrecht umfassend neu zu regeln. Eine solche Reform ist nach…
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» Zweifel an Gemeinnützigkeit: Fußball-Profiklubs drohen horrende Steuernachzahlungen - Wirtschaft - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten
Fußball verkommt zum reinen Kommerz - das zumindest finden Bundesbeamte, die die Gemeinnützigkeit der Profi-Fußballklubs untersucht haben. SPIEGEL-Recherchen zufolge fordern sie deshalb, den Vereinen den Status abzuerkenn…
» VfB Stuttgart 1893 e.V.
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