2 BvR 237/06, 2 BvR 246/06, 2 BvR 256/06 vom 02.04.2006
BVerfG | 2. April 2006 — Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nicht gegeben ist (§ 93a Abs. 2 BVerfGG…
Beim Bundesverfassungsgericht sind im Durchschnitt etwas mehr als 2 Prozent aller Verfassungsbeschwerden erfolgreich. Bzw. 98 Prozent sind nicht erfolgreich. Das bedeutet, bei 50 Verfassungsbeschwerden wäre nur eine Einzige erfolgreich.
Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sieht es noch düsterer aus. Täglich gehen da rund 1.500 (!) Menschenrechtsbeschwerden aus genz Europa in allen Sprachen ein. Davon haben nur 150 jährlich Erfolg. Das ist ein verschwindend geringer Prozentsatz.
Wenn man darüber nachdenkt, dann ist das eine ungeheure Energieverschwendung. Zehn- bis hundertseitige Schriftsätze werden massenhaft angefertigt, nur damit mit einem lapidaren Satz ausgeführt wird, dass die Beschwerde nicht angenommen wird. Eine Begründung sparen sich die hohen Richter meistens auch.
Man hat bessere Chancen zwar als in der staatlichen Lotterie. Aber von Effektivität kann keine Rede sein. Und es sind - jedenfalls in der deutschen Exekutive und Judikative, jedenfalls die Tendenzen erkennbar, dass Grundrechtsverletzungen vollkommen egal sind. Man verläßt sich darauf, daß die Hürden für die Grund- und Menschenrechte derart hoch sind, daß statistisch die fälscheste Entscheidung irgendwo an diesen Klippen scheitern wird. Und selbst wenn, dann werden die Entscheidungen einfach ignoriert, wie zuletzt bei der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechten in Sachen Zaunegger ./. Deutschland.
Wenn von den Extremfällen unzulässiger Verfassungsbeschwerden absieht, in denen Verfassungsbeschwerden z.B. wegen Bußgeldbescheiden wegen Falschparkens eingelegt werden, ist die Frage aufzuwerfen, ob hier nicht auch systematische Fehler vorliegen.
Ohne, daß hier eine Antwort auf alle Fragen gegeben werden kann, so sind vorläufig als Hauptursachen für die vielen Verfassungsbeschwerden zunächst einmal unklare und wischi-waschi-Spielregeln zu identifizieren.
Weiterhin fehlende wissenschaftliche und systematische Aufarbeitung der Gründe der nicht angenommen Verfassungsbeschwerde.
Schließlich kann man daraus auch einen hohen Stand der Unzufriedenheit der Bevölkerung mit dem Stand der Menschenrechte in Europa und in Deutschland folgern.
Ein weiterer Grund für uneffektiven Rechtsschutz ist die vollkommene Lähmung und Funktionslosigkeit der Länderverfassungsgerichtsbarkeit.
Die Verfassungsrechtsprechung der Länder scheint unserer Einschätzung nach mehr oder weniger reine inhaltsentleerte Schauspielerei und Effekthascherei zu sein, und keine irgendwie ernstzunehmende Rechtsprechung.
Ohne dass hier genaue Zahlen bekannt wären, so kommen von dort keinerlei irgendwie bemerkbare Anregung zur Weiterentwicklung der Menschenrechte im weiteren Sinne. Das ist immer ein Zeichen dafür, daß wir es dort mit Pöstcheninhabern zu tun haben, die nicht wirklich etwas beitragen zum Schutze von Menschenrechten. Es würde nicht überr…
» Vollständiger ArtikelErschienen 14. März 2010 auf http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de.
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