Undichte Kanalanschlüsse

Welche Behörde ist für undichte Kanalanschlüsse verantwortlich? In Rheinland-Pfalz jedenfalls soll dies nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Koblenz die Verbandsgemeinde sein:

Eine Verbandsgemeinde und nicht die Ortsgemeinde ist für die Sanierung von undichten Anschlüssen der Straßenleitungen in den Hauptkanal zuständig, wenn die Anschlüsse nicht nach dem Stand der Technik hergestellt worden sind.

In den Jahren 1980 bis 1981 ließ die Verbandsgemeinde Adenau Straßen im Baugebiet Hirzenstein der Stadt Adenau herstellen. Bezüglich der Entwässerung war in der Ausschreibung vermerkt, dass „Betonmuffenrohre“ von bestimmter Länge und mit bestimmtem Durchmesser zu liefern und zu verlegen seien. Zudem sollte eine bestimmte Anzahl von Straßeneinläufen zur Beseitigung des Straßenoberflächenwassers einzubauen sein, einschließlich der Anschlussleitung und dem Anschluss an den vorhandenen Kanal. Im Jahre 2002 schloss das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Adenau mit der Stadt eine Vereinbarung zur Herstellung, Unterhaltung und Kostentragung aller bestehenden und künftigen Abwasserbeseitigungsanlagen in den Gemeindestraßen. 2009 ließ die Verbandsgemeinde den Mischkanal im o. g. Baugebiet untersuchen. Hierbei wurden „undichte Anschlüsse“ an einem Betonkanal festgestellt, davon allein 24 Anschlüsse von Straßeneinläufen, deren Sanierung 23.760,00 € kosten würde. Da die Stadt eine Kostenübernahme verweigerte, erhob die Verbandsgemeinde Klage mit dem Ziel, die Stadt zur Übernahme eines Vorschusses in Höhe dieses Betrags zu verurteilen und festzustellen, dass die Stadt verpflichtet sei, ihr die Kosten für die Sanierung der Straßeneinläufe zu ersetzen.

Die Klage blieb vor dem Verwaltungsgericht Koblenz ohne Erfolg. Die geltend gemachte Forderung, so das Vewrwaltungsgericht, lasse sich nicht auf den 2002 getroffenen Vertrag stützen. Dieser enthalte schon keine Regelung, der einen Anspruch auf die geltend gemachte Vorschussleistung begründe. Außerdem habe die Stadt, die für die Straßenoberflächenentwässerung zuständig sei, keine Pflicht zur Sanierung der undichten Anschlüsse. Die der Stadt gehörenden Straßeneinläufe, einschließlich der Anschlussleitungen bis zum Hauptkanal, seien technisch in ordnungsgemäßem Zustand. Mit Mängeln behaftet sei der in der Verantwortung der Verbandsgemeinde liegende Hauptkanal, da mehrere Hausanschlussleitungen und mehrere Anschlussleitungen der Straßeneinläufe undic…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Rheinland Pfalz , Kanal , Stand Der Technik , Abwasser , Kanalisation
Rechtsgebiet: Umweltrecht

Erschienen 11. November 2011 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Kanalbeseitigung

Rechtslupe | 6. Mai 2009 — Ein Grundstückseigentümer kann nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz verlangen, dass ein auf seinem Grundstück verl…

Finanzausgleich für Orte mit Zentrumsfunktion

Rechtslupe | 2. Mai 2012 — Der Umstand, dass in einer kleinen Ortsgemeinde mit geringer Bevölkerungszahl ein (kleiner) Flughafen liegt, stellt kein taugli…

Für Mittagessen im Kindergarten kann Pauschale erhoben werden

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 9. Oktober 2009 — Die Erhebung eines monatlichen Pauschalbeitrages für die Teilnahme eines Kindes am Mittagessen im Kindergarten ist zulässig. Di…

Kein Baustopp für Windkraftanlagen

Rechtblog | 13. August 2006 — Die Stadt Idar-Oberstein hat keinen Anspruch auf Gewährung vorläufigen Rechts­schutzes, um die geplante Errichtung von zwei Windkr…

Erschließungsbeiträge für die Leitungserneuerung

Rechtslupe | 10. März 2010 — Für erstmalige Herstellung von Wasser- und Abwasserleitungen können von den Gemeinden regelmäßig einmalige Anliegerbeiträge erh…

Schulkosten per Kreisumlage

Rechtslupe | 11. Juli 2011 — Eine Verbandsgemeinde kann gegen die Rechtmäßigkeit einer Kreisumlage nicht mit Erfolg einwenden, sie müsse die Kosten von Real…

OVG Rheinland Pfalz:Hunde müssen angeleint werden

Rechtblog | 8. Oktober 2006 — Hunde müssen in der Verbandsgemeinde Trier-Land innerhalb der bebauten Ortslage angeleint werden. Dies entschied das Oberverwaltun…

Anschlusszwang und die Kosten

Rechtslupe | 23. November 2011 — Wenn sich der Träger der Abwasserentsorgung für den Anschluss eines Grundstücks über eine Druckleitung entschieden hat, ist es …

Stra??enreinigung durch die Anwohner

Rechtslupe | 12. Dezember 2008 — Wie jetzt das Oberverwaltungsgericht in M??nster entschieden hat, enth??lt die Stra??enreinigungssatzung der Stadt Paderborn, d…

Wendehammer als Spielplatz

Recht und Alltag | 3. März 2006 — Kinder dürfen auf einem Wendehammer, der zu einer Straße gehört, spielen. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz mi…