Erfolgloser Erpresser hat nur genötigt
schreibmaschine | 3. März 2007 — Ein erfolgloser Erpresser hat selbst keine Erklärung dafür, warum er von seinem Arbeitgeber mit einer Bombendrohung ausgerechne…
Er ließ sich von seinem 86 Jahre alten Stief-Großvater aushalten und schlug dem alten Mann zum Dank dafür regelmäßig ins Gesicht. Weil es dabei in einem Fall auch um Geld ging, wurde ein 42-jähriger Würzburger am Dienstag vom Amtsgericht Würzburg zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt.
Eigentlich hat man in so einem Fall eine weitere Bewährungschance nicht verdient: Der 42-Jährige hat keinen Beruf erlernt und seinen Lebensunterhalt offenbar lange Zeit durch Straftaten verdient. Über neun Jahre Gefängnis hat er durch eine Vielzahl von Diebstählen, Unterschlagung, Betrug und Urkundenfälschung bereits gesammelt, das meiste davon hat er auch abgesessen.
Seit seinem fünften Lebensjahr wurde er von seiner Großmutter und ihrem Ehemann aufgezogen. Obwohl er keinerlei rechtliche Verpflichtung dazu hatte, ließ der Stief-Großvater den Angeklagten auch nach dem Tod seiner Frau weiter bei sich wohnen.
„Er lebte dort wie die Made im Speck“, sagte die Vorsitzende des Schöffengerichts. Weil er auf diese Weise gut versorgt war, sah der 42-Jährige offenbar keinen Anlass, sich einen Job zu suchen und eigenes Geld zu verdienen. Immer wieder kam es deswegen zum Streit zwischen ihm und seinem Wohltäter. Bei diesen Gelegenheiten „bedankte“ sich der Angeklagte häufig mit Schlägen ins Gesicht für die Gastfreundschaft.
Selbst als der Angeklagte Geld von ihm verlangte und dieser Forderung mit Ohrfeigen Nachdruck verlieh, wurde er von dem Rentner nicht vor die Tür gesetzt. Irgendwann wurde es dem 86-Jährigen dann doch zuviel: Er floh aus der eigenen Wohnung, fand Unterschlupf bei einer Nachbarin und erstattete Anzeige bei der Polizei.
Glück für den Angeklagten: Noch bevor sein Opfer von einem Richter vernommen werden konnte, verstarb der alte Mann. Eine vor Gericht verwertbare Aussage stand deshalb von ihm nicht zur Verfügung. So räumte der 42-Jährige nur die drei Fälle ein, die man ihm ohnehin hätte nachweisen können, weil Zeugen die blauen Flecken im Gesicht des alten Mannes gesehen hatten.
„Wir haben uns richtig massiv gestritten“, so der Angeklagte. Dabei sei von seiner Seite immer auch Alkohol im Spiel gewesen. Seit der alte Herr Anfang Juli 2006 verstorben ist, hat er sich mit dem Verkauf von Einrichtungsgegenständen aus der Wohnung über Wasser gehalten. Außerdem hat de…
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