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Undank

am 13.11.2007 von http://www.kanzlei-hoenig.info

Da weise ich den Kollegen – ja ok, ein wenig unkonventionell, aber in der Sache dennoch zutreffend – darauf hin, daß seine Website den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt. Und daß er darüber hinaus mit gefährlichen steuerrechtlichen Problemen zu rechnen hat, wenn er seine (teil-)gewerbliche Tätigkeit – zumindest die Werbung dafür …

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