Und wieder Neues zur Schulpflicht in Hamburg

Das OVG Hamburg hat nun entschieden, dass es zulässig ist, die Erfüllung der Schulpflicht durch die Anordnung von Erzwingungshaft gegenüber den Eltern durchzusetzen. Allerdings setzt eine entsprechende Anordnung voraus, dass die Kinder nach dem Ende der laufenden Sommerferien mindestens einen Tag …

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Themen: Ovg Hamburg

Erschienen 25. Juli 2006 auf http://blog.staatsrecht.info.

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Kommentare zu "Und wieder Neues zur Schulpflicht in Hamburg":

12. November 2007 von nicole herrmann — hallo
ich hab ma ne frage ich zieh nach hamburg und hab nur mein hauptabschluss gemacht und hab aber mein 10jahre rum weil ich einma wiederholen musst und wollte ma fragen ob ich danach auf eine bbs gehen muss.ich wohne derzeit in niedersachsen und da wäre es pflicht dort hinzugehen.ich möchte aber nicht weiter zur schule gehen und habe gerade einen 400€ job.ich bin auch volljährig muss ich also weiterhin zur schule gehen oder muss man das denn nicht weil ich hab mir sagen lassen wenn man volljährig ist muss man nicht weiterhin zur schule gehen weil es einem selber überlassen wird ob man das will oder nicht.können sie mir da weiter helfen?
mit freundlichen grüßen nicole herrmann

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