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Und wieder mal die Kleiderordnung

am 31.03.2005 von http://blog.staatsrecht.info

Nach dem Streit um Kopftücher gibt es wieder mal Gelegenheit, sich mit der Kleiderordnung an Schulen auseinander zu setzen. Auch wenn die Reinhold-Nägele-Realschule im württembergischen Weinstadt nicht die erste Schule ist, in der ein Anti-Nazi-Dresscode eingeführt wurde, hat sie es mit ihrer Massnahme immerhin in den Spiegel gebracht.
In der Tat gibt es in jüngster Zeit eine Tendenz, das Verbot der “bekannten” Nazi-Symbole wie dem Hakenkreuz oder den SS-Runen zu ersetzen. Welche Bedeutung die Ersatzsymbole haben, erschliesst sich dabei zunächst nur den Eingeweihten - die sich über die Unwissenheit der Umwelt ins Fäustchen lachen. Daher besteht aller Anlass, sich mit dem geheimen Dresscode auseinander zu setzen. Aber muss man die Klamotten gleich verbieten? Wer sich aus der pubertären Lust an der Provokation heraus eine 88 an die Jacke pinnt oder es schickt findet, nur Sweatshirts bestimmter Marken zu tragen, deren Logo bei halbgeöffneter Jacke irgendwie an “NSDAP” erinnert, den sollte man ernst nehmen und darüber aufklären, zu was er sich damit eigentlich bekennt. Wenn man ihm das Verhalten verbietet, eröffnet man nur einen sinnlosen Wettlauf, weil Lehrer und andere Autoritätspersonen immer eine Weile länger brauchen, bis sie verstehen, worum es eigentlich geht. Allerdings kostet diese Diskussion mehr Kraft …

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