Und wieder einmal: Beweis der HWS-Verletzung
am 05.10.2007 von Verkehrsrecht BlawgEin schier endloses Thema stellt mittlerweile der Beweis eines erlittenen HWS-Traumas dar. Gerade bei Auffahrunfällen stellt dieses nämlich sicherlich die häufigste Verletzungsart dar. Ein Beweis fällt den Verletzten jedoch regelmäßig schwer. Im einzelnen:Wer behauptet, eine HWS-Verletzung erlitten zu haben, muss diese Behauptung beweisen. Beweismaßstab ist dabei § 286 ZPO. Er muss also mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit nachweisen, dass eine körperliche Befindlichkeitsbeeinträchtigung eingetreten ist (aus juristischer Sicht ist die Befindlichkeitsbeeinträchtigung die Körperverletzung, nicht deren Ursache, vgl. BGH VersR 94, 55). Eine rein psychische Befindlichkeitsbeeinträchtigung ist nur dann ausreichend, wenn sie ihrerseits Krankheitswert hat. Wie aber will ich eine Verletzung nachweisen, die sich in den seltensten Fällen durch Röntgen u.ä. objektivieren lässt? Die Rechtsprechung bedient sich hierbei häufig sog. interdisziplinärer Sachverständigengutachten, bei denen das Maß der erlittenen Beschleunigungskräfte ermittelt wird, die auf den Geschädigten gewirkt haben.Daneben kommen aber auch weitere Erkenntnismöglichkeiten in Betracht, etwa die Vernehmung des erstbehandelnden Arztes, des vor- und des weiterbehandelnden Arztes und der Familie des Geschädigten zur Frage des Gesundheitszustandes des Geschädigten vor und nach dem Unfall. Die Versicherer wenden regelmäßig ein, dass eine solche Zeugenbefragungen unzulässig seien und untermauern diese Ansicht mit ein paar Hinweisen auf entsprechende Rechtsprechung. Das Schleswig-Holsteinische OLG (Urteil vom 29.06.2007 - 7 U 94/05 - SchlHA 2007, 377, 378) hat …
Das “Verhalten” der Versicherungen
Handakte WebLAWg / In letzter Zeit wurde seitens des Autors immer wieder festgestellt, dass die Haftpflichtversicherungen mit Hilfe ihres sogenannten “Schadensmanagements” den Geschädigten nach einem Unfall stark beinflussen wollen. Dabei werden häufig “Verspre…
Mit dem Treten begonnen
kanzlei-hoenig.info / In dem Protokoll der polizeilichen Vernehmung des Zeugen, dessen Muttersprache nicht die deutsche ist und der erkennbar nicht fehlerfrei Deutsch spricht, heißt es: Der Täter hat damit begonnen, den am Boden liegenden (bereits lebensgefährlich von…
Wucher gegenüber Geschäftsleuten
strafprozess / Das Obergericht des Kantons Zug hat den Geschäftsführer einer Gesellschaft, welche für ihre Kunden Anlagen in derivative Finanzinstrumente auf dem amerikanischen Markt tätigte, wegen gewerbsmässigen Wuchers (Art. 157 Ziff. 2 StGB) zu 18 Monaten…
Haftung bei Unfällen mit Tieren im Verkehr
Straßenverkehrsrecht / Die Autoren weisen darauf hin, dass bei Unfällen zwischen Kraftfahrzeugen und Tieren für die Abwägung der Verursachungsbeiträge § 17 Abs. 4 StVG zur Anwendung kommt, der auf § 17 Abs. 1 bis Abs. 3 StVG verweist. Es sind somit regelmäßig di…
BGH: In eigener Sache... - Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Erstattung von Anwaltskosten für eine Abmahnung außerhalb des Wettbewerbsrechts (hier: unerbetene Telefonwerbung) verlangt werden kann.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Erstattung von Anwaltskosten für eine Abmahnung außerhalb des Wettbewerbsrechts (hier: unerbetene Telefonwerbung) verlangt werden kann. 2. Zwar gehören zu den bei einer Schädigung gemäß §§ 8…
Vorteilsausgleichung
Straßenverkehrsrecht / (Koppenfels-Spies, Katharina in: VersR 2005, 1511f.„Richtungswechsel in der Rechtsprechung zur Vorteilsausgleichung“) Die Autorin weist darauf hin, dass der BGH mit einem Urteil im Jahre 2000 zur Anrechnung von Vorruhestandszahlungen auf d…
Schadensmanagement - Nein danke !
RA J. Melchior, Wismar / Schadensmanagement heißt das (nicht mehr ganz) neue Motto der Kfz-Haftpflichtversicherer: Diese warten nicht mehr - wie früher - ab, bis sich der Geschädigte meldet, sondern gehen auf diesen zu und umarmen ihn derartig, dass er sich n…
Kfz-Reparatur - Abzug “neu für alt”
MCNeubert lawblog / Es ist selbstverständlich, dass der Geschädigt nach einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Haftpflicht nicht besser gestellt werden soll als vor dem Unfall. Er muss sich daher bei der Kostenerstattung einen Abzug “neu für alt̶…
