Heute ab 13 Uhr: Chat zum Thema "Handy im Urlaub"
kLAWtext | 6. Juli 2011 — Die Stiftung Warentest bietet heute, Mittwoch, den 06.07.2011, zwischen 13 und 14 Uhr einen Chat zum Thema "Handy im Urlaub". Wie …
Wieder - und passend zur bevorstehenden Urlaubszeit - stellt sich ein Gericht auf die Seite von Mobilfunkkunden, die von hohen Rechnungen überrascht werden. Der Fall spielt im grenznahen Bereich. Kenner der Materie ahnen schon, wie es weiter geht: Weil sich hier Mobilfunknetze gerne mal überlagern, wählte sich das Handy des Betroffenen mal in das heimische, mal aber auch in das ausländische Netz ein. Mit der Folge, dass statt der gebuchten Flatrate über monatliche 25,- Euro auf einmal ein offener Betrag von fast 6.000,- Euro auf der Rechnung stand. Die wollte der Betroffene nicht zahlen, darauf wurde die SIM-Karte gesperrt und die Sache landete vor dem Landgericht Kleve. Das hat mit Urteil vom 15.06.2011, Aktenzeichen: 2 O 9/11 sehr lesenswert und ausführlich begründet, weshalb diese hohe Summe nicht gezahlt werden müsse. Zum einen sei es egal, ob der Betroffene tatsächlich das Internet aus dem Ausland in Anspruch genommen habe oder ob die Nutzung des ausländischen Netzes wegen der Grenznähe erfolgt sei. Der Mobilfunkanbieter hätte den Handynutzer auf die exorbitanten Kosten hinweisen müssen: Zum einen sei ihr das Problem ja bestens bekannt, während der Nutzer darüber nicht unbedingt Bescheid wissen müsse. Außerdem habe der Nutzer ja mit Buchung der Flatrate gezeigt, dass er die Kosten niedrig halten wollte. Zwei weitere Einwände des Mobilfunkbetreibers wurden wie folgt zurückgewiesen: "Die [Mobilfunkbetreiberin] kann nicht ihre Betreiber darauf verweisen, durch Eingriff in die Hardware - wozu im Zweifel nicht jeder Nutzer in der Lage ist - selbst dafür Sorge zu tragen, dass nicht ungewollt ein Einwählen in ausländische Netze stattfindet. Die Klägerin kann den Beklagten auch nicht darauf verweisen, es sei aus dem Display (des Mobiltelefons) erkennbar, wenn ausländische Netze genutzt würden. Für den durchschnittlichen Benutzer erschließt sich daraus nicht ohne Weiteres, dass hierdurch exorbitant hohe Durchleitungsgebühren entstehen." Das Gericht wies dann auch noch auf die EU-Roaming-Verordnung (pdf) hin, nach der eine Kostenobergrenze eingeführt worden sei, um unerwartet hohe Rechnun…
» Vollständiger ArtikelErschienen 29. Juni 2011 auf http://klawtext.blogspot.com/.
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kanzlei.biz | 1. September 2011 — Eigener Leitsatz: Der Mobilfunkanbieter hat die Pflicht seine Kunden zu warnen, falls im Rahmen einer Auslandsnutzung von Daten…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 29. Juni 2011 — LG Kleve, Urteil vom 15.06.2011, Az. 2 O 9/11 § 242 BGB; EU-Roaming-Verordnung Das LG Kleve hat entschieden, dass ein Kun…
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 7. September 2010 — "Mobiles Internet - gehen Sie online wo sie wollen " oder ähnlich lauten die Werbebotschaften der Mobilfunkanbieter. Nur im kleing…
Internet-Law | 29. Juni 2011 — Das Landgericht Kleve hat mit Urteil vom 15.06.2011 (Az.: 2 O 9/11) entschieden, dass übermäßig hohe Handy-Kosten – im konkrete…
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 1. April 2011 — Das Landgericht Münster (06 S 93/10) hat einen durchaus nicht unüblichen Sachverhalt verhandelt und sehr verbraucherfreundlich …