Und wieder: Anwalt muss schlauer sein als der Richter

Seit Inkrafttreten des FamFG müssen Entscheidungen des FamGerichts mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen werden (§ 39 FamFG).

Und was passiert, wenn die falsch ist?

Das AG hatte in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz seiner Entscheidung folgende Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt

Gegen diesen Beschluss findet das Rechtsmittel der Beschwerde oder der Sprungrechtsbeschwerde statt. Die Beschwerde ist binnen einer Frist von 1 Monat beim Amtsgericht … einzulegen.

Tatsächlich beträgt die Frist gemäß gemäß § 63 II Nr. 1 FamFG aber nur 2 Wochen.

Prompt legte der Antragsgegner die Beschwerde verspätet ein.

Nach Aufklärung des Irrtums beantragte er Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Kommt nicht in Frage, sagt das OLG Karlsruhe.

Zwar ist die Rechtsbehelfsbelehrung des Amtsgerichts vorliegend fehlerhaft, doch führt dies nicht zur Gewährung einer Wiedereinsetzung. Eine unverschuldete Fristversäumung allein reicht nicht aus. Erforderlich ist weiter, dass diese kausal für die Fristversäumung geworden ist. Die Vermutung der Schuldlosigkeit nach § 17 Abs. 2 FamFG bei fehlender oder fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung lässt das Erfordernis des Kausalzusammenhangs nicht entfallen. Hat ein Beteiligter tatsächlich Kenntnis von seinen Rechtsmitteln und bedurfte daher keiner Rechtsmittelbelehrung, ist eine Wiedereinsetzung ausgeschlossen. Eine derartige Kenntnis ist bei anwaltlich vertretenen Parteien regelmäßig anzunehmen.

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Hopper , Rechtsmittelbelehrung , Wiedereinsetzung IN Den Vorigen Stand , Rechtsbehelfsbelehrung
Rechtsgebiet: Familienrecht

Erschienen 14. Juli 2010 auf http://www.blog.beck.de/blog.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

BGH bestätigt: Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung führt nicht zur Wiedereinsetzung

beck-blog | 4. August 2010 — Ich hatte schon hier darüber berichtet: Fehlt die nach § 39 FamFG vorgeschriebene Rechtsbehelsbelehrung, so führt dies bei …

Befristete Beschwerde FamFG: Einführung in das FamFG (Teil X)

beck-blog | 11. Mai 2009 — Teil X: Die Rechtsmittel im familiengerichtlichen Verfahren Einziges Rechtsmittel ist die Beschwerde (§ 58 FamFG). Die Unte…

Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung durch das Gericht - Trotzdem keine Wiedereinsetzung, wenn der Säumige anwaltschaftlich vertreten…

Fokus Familienrecht | 21. Februar 2011 — Seit Einführung des FamFG werden wir überschwemmt mit Rechtsmittelbelehrungen, denn jeder Beschluss muss nach § 39 FamFG mit einer…

Rechtsmittelbelehrung in selbständigen Familiensachen

Rechtslupe | 22. Juni 2011 — Aus der Formulierung “Alle Beteiligten müssen sich in selbständigen Familienstreitsachen durch einen Rechtsanwalt vertreten las…

OLG Köln: Frist für Beschwerde des Anschlussinhabers gegen einen Anordnungsbeschluss nach § 101 Abs. 9 UrhG - Die Frist für eine B…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 8. Juli 2011 — 1. Die Frist für eine Beschwerde des - am Ausgangsverfahren unbeteiligten - Anschlussinhabers gegen einen Anordnungsbeschluss nach…

Wenn in der Rechsmittelbelehrung zu viel steht

beck-blog | 5. Oktober 2011 — Das Amtsgericht hatte den Antrag der Frau auf Erlass einer Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz in der Hauptsache abgewiesen. …

Das richtige Rechtsmittelgericht – Tücken des FamFG

MKB Rechtsblog | 19. Februar 2012 — Das Gewaltschutzgesetz ist das erste Mittel der Wahl bei Auseinandersetzungen wie Stalking, Körperverletzung oder Bedrohungen…

Keine Wiedereinsetzung trotz fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung bei anwaltschaftlicher Vertretung

RECHTSAUSKUNFT | 27. Oktober 2010 — BGH, Beschluss vom 23. 6. 2010 – XII ZB 82/10 (OLG Düsseldorf) Die Beteiligten streiten um das Umgangsrecht des Vaters mit de…

Kein richterliches Erfindungsrecht für neue Rechtsmittel

beck-blog | 4. November 2010 — Das Amtsgericht hatte im Wege der einstweiligen Anordnung nach mündlicher Verhandlung durch Beschluss das Umgangsrecht des Antr…

Frist verpasst: Fehlende Rechtsmittelbelehrung ist keine Ausrede für den Rechtsanwalt

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 10. Oktober 2010 — Das OLG Naumburg (8 UF 121/10) stellt klar: Wenn ein Anwalt die Rechtsmittelfrist verpasst, hilft es ihm auch nicht, wenn dem …

beck-online
beck-online
beck-online
beck-online
beck-online
beck-online