Schufa löscht schnell und ohne Diskussion
LawBlog | 9. November 2009 — Heute mal wieder eine positive Resonanz der Schufa. Ausgangspunkt war dieses Schreiben an die Schufa: … Für unseren Man…
Der Mandant hatte im Jahre 2007 die Rechte aus seiner Lebensversicherung veräußert um kurzfristig zu Geld zu kommen. Nach Auskunft des beauftragten Vermittlers wurde ein entsprechender Übertragungsvertrag mit der Dr. Mayer & Cie. GmbH, damaliger Sitz in Nideggen, geschlossen.
Einen Teil der vertraglich vereinbarten Summe erhielt der Mandant sofort. Knapp 2.000 € sollten jedoch gestundet, verzinst und in jährlichen Raten zu je gut 180 € gezahlt werden. Das ganze sollte, beginnend ab dem Jahr 2008, über 15 Jahre erfolgen.
Nach zwei gezahlten Jahresraten war dann Schluss. Die Dr. Mayer & Cie. GmbH zahlte nicht weiter. Der Mandant übergab uns die Angelegenheit zur Beitreibung der ausstehenden Raten.
So klar, wie die rechtliche Seite des Problems war, so schlecht gestaltet sich jedoch die tatsächliche Durchsetzbarkeit der Forderungen. Außergerichtlich verweigerte die Beklagte jedwede Annahme von Einschreiben. Sogar ein Einwurf-Einschreiben kam als “Annahme verweigert” zurück. Im Klageverfahren erfolgte dann jedwede Zustellung im Rahmen der öffentlichen Zustellung, so dass nunmehr wenigstens ein Titel vorhanden ist.
Für die öffentliche Zustellung ist im Rahmen der Zwangsvollstreckung jedoch keinerlei Raum. Der Geschäftssitz der Beklagte ist nicht ermittelbar. Recherchen führten zu diversen Adressen bzw. Telefonnummern, hinter denen jedoch in keinem Fall die Beklagte zu ermitteln war. Sie ist zwar noch im Handelsregister geführt, allerdings läßt sich eine zustellungsfähige Adresse nicht ermitteln.
Aus diesem Grund steht dem Mandanten zwar aktuell ein vollstreckbarer Titel zur Verfügung, dessen Durchsetzung dürfte jedoch auf Dauer unwahrscheinlich sein. Und unser Mandant ist, das haben Recherchen ergeben, auch nicht der Einzige, dem eben dieses widerfahren ist.
Er jedenfalls ist nun seine Lebensversicherung ebenso los, wie den größten Teil des gestundeten Kaufpreises.
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Aus diesem Grunde zwei Ratschläge:
Wenn sie aus irgendwelchen Gründen den Verkauf von Lebensversicherungen erwägen, um kurzfristig Geld zu erlösen, dann sollten sie zunächst versuchen, Informationen über den Käufer einzuholen. Eine einfache Recherche im Internet kann durchaus bestehende Probleme erkennen helfen. Auch sollten sie darauf achten, dass keine langfristigen Stundungsverträge geschlossen werden. Nur die sofortige Zahlung sollten sie akzeptieren. Auch sollten sie …
» Vollständiger ArtikelErschienen 11. Oktober 2011 auf http://www.bella-ratzka.de.
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