Und weiter im Tenenbaum-Fall

CK - Washington.   Der Student Joel Tenenbaum kopierte unerlaubt Musik im Internet und unterlag monströs gegen die klagende Musikwirtschaft. Am 16. September 2011 unterliegt er zum zweiten Mal in der Revision: Verfassungsvereinbarkeit des Schadensersatzes von $22500 pro Lied ist nicht vorrangig zu prüfen. Von Raubkopien spricht das Gericht nicht. Der Fall betrifft nur friedliche Uploads und Downloads unter Verletzung des Copyright Act, 17 USC §504(c). Unglücklicherweise war Tenenbaum von einem Juraprofessor vertreten worden. Zuerst hätte das Untergericht nach dem Common Law-Recht d…

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Themen: Boston , Sony , Common Law , Sony Bmg Music Entertainment , /usa-recht-2011/supra

Erschienen 17. September 2011 auf http://anwalt.us.

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