Und täglich grüßt das Urheberrecht: Wie die Parteien zu Abmahnungen stehen.

...heute in Form einer ersten Lesung im Bundestag. Die Linksfraktion hatte einen Gesetzesentwurf vorgelegt, nach dem - salopp gesagt - der unbegrenzten Abmahnerei von Urheberrechtsverletzungen ein Riegel vorgeschoben werden sollte. Dieser ist tatsächlich auch in meinen Augen etwas unausgegoren, denn zum einen wird die Verfolgung von Urheberrechten ggf. zu sehr eingeschränkt, zum anderen werden die typischen Fälle der Verbraucher-Abmahnungen nicht rigoros genug behandelt. Ich beziehe mich mal auf die Zusammenfassung der ersten Lesung, die ich mal hier als Grundlage meines Textes nehmen will. Danach lehnen im Grunde genommen alle Parteien den Gesetzesvorschlag ab. Ich möchte mich hier mal mit den Argumenten etwas genauer auseinander setzen: Zunächst wird mitgeteilt, dass "das Vorgehen spezialisierter Anwaltskanzleien, bei Abmahnverfahren im Falle von Urheberrechtsverletzungen mit überhöhten Streitwerten zu agieren, [...] von allen Fraktionen des Bundestages kritisiert" werde. Das ist schon einmal ein Anfang. So lange aber nichts geschieht, werden wohl weiterhin täglich Zig, Hunderte oder gar Tausende Briefe versendet und Verbraucher zu "Preisen" abgemahnt, deren Rechtsgrundlage noch aus Zeiten stammen, als Urheberrecht vor allen Dingen eine Sache (potenter) Verlage war, die derartige Kosten auch stemmen konnten. Leider werden für die nunmehr in Zeiten von Internet, peer-to-peer-Tauschbörsen und Co. immer mehr - teilweise auch nichts ahnende - Verbraucher von den unangenehmen Seiten des Urheberrechts tangiert. Ohne dass aber diese Tatsache von den abmahnenden Rechteinhabern, Kanzleien und auch nicht von den Gerichten in irgend einer Art und Weise gewürdigt wird. Doch weiter im Text: Die Linken kritisieren, dass eine Art Abmahnindustrie „lukratives Geschäft mit der Angst der Bürger, durch die Androhung ungeheurer Kosten“ machten, sie spricht dabei von einer Art "Goldrausch". Als Gegenmittel müssten zum einen die Abmahnkosten beschränkt, zum anderen zwischen privatem und kommerziellem Rechtsverstoß unterschieden werden.Im Gesetzentwurf selbst werden Zahlen genannt von 600.000 Abmahnungen in 2010 und monatlich 300.000 beauskunfteten IP-Adressen. Legt man allein das Landgericht Köln (zuständig für Auskunftsverfahren gegen die Telekom) zugrunde, stimmen diese Zahlen wohl: Dirk Eßer, vorsitzender Richter am Landgericht Köln nennt in einem Interview folgende Zahlen: "2009 gab es monatlich 450 Anträge, 2010 war die Zahl auf etwa 1.000 gestiegen. Und in diesem Jahr liegen wir bei etwa 800 Anträgen im Monat." Dabei werden pro Antrag im Schnitt ca. für 200 bis 300 IP-Adressen Auskunft über deren Inhaber verlangt. Macht, wie gesagt, alleine für Köln, 800 x 300 = 240.000 IP-Adressen-Auskünfte pro Monat. Zählt man die Verfahren in München und Bielefeld, die für andere Provider zuständig sind, hinzu wird man wohl auf eine weit höhere Zahl von Auskünften kommen. Was will die Linke dagegen machen? Im Gesetzesentwurf liest sich das zusammengefasst so: "Die Geltendm…

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Themen: Verbraucherschutz , Abmahnung , Tauschbörsen , Schadenersatz , Filesharing , Bundestag , P2p , Briefe , Lesung , Unlauterer Wettbewerb , Unternehmereigenschaft , Peer TO Peer
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 25. November 2011 auf http://klawtext.blogspot.com/.

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