Und so sieht er aus…

… der professionelle Parkraumüberwachungsunternehmer

Soeben (hier) veröffentlichte meine Kollegin einen Beitrag zur aktuellen BGH-Entscheidung zugunsten der abschleppenden Parkplatzinhaber. Gleichzeitig finde ich eine anregende e-Mail des Unternehmers und Detektivs Arthur Andreas Schifferer aus Augsburg (alle seine Dienstleistungen finden sich auf www.parkraumueberwachung.de). Es handelt sich wohl um just diesen “professionellen Parkraumüberwachungsunternehmer”, der dem Sachverhalt des BGH-Urteils zugrunde lag. Damit man sich einen besseren Eindruck von der Seriosität und Professionalität des Parkraumüberwachungsunternehmers (ein schöner Begriff) machen kann, erlaube ich mir, die (übrigens unverlangt zugesandte) Werberundmail hier einzustellen (PDF-Download e-mail_Arthur_Schifferer_vom_06 Juni 2009). Diesem Werberundmail war übrigens (neben einer PDF-Kopie des vollständigen Aufsatzes von …

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Rechtsgebiet: Verkehrsrecht

Erschienen 6. Juni 2009 auf http://www.rechthaber.com.

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