Und sie wissen überhaupt nicht mehr, was sie tun

Kinderpornos verboten, Internetseiten gesperrt, die geilen Kranken sind ausgetrocknet - so hat man sich das vorgestellt und der Wähler freut sich über sinnvolle Aktivitäten. Dass das nicht klappt, ist schon reichlich diskutiert worden. Dass aber das Gesetz jetzt so gebastelt wird, dass es sich schon schmerzhaft aufdrängt, wo noch mehr Lücken sind, als befürchtet, lässt fragen, wer solche Gesetze entwirft - sind es möglicherweise selbst Konsumenten, die sich nicht selbst die Quellen verschließen wollen? Nach dem heute im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll der Zugang zu Internetseiten mit Kinderpornos nur von Providern gesperrt werden, die mindestens 10.000 zahlende Nutzer haben. Kleinere Provider und auch Hochschulnetze sind von der Verpflichtung zur Sperre somit ausgenommen. Die großen Provider hingegen sollen mit dem Gesetz verpflichtet werden, "innerhalb von sechs Stunden nach dem das Bundeskriminalamt die aktuelle Sperrliste zur Verfügung gestellt hat" den Zugang zu Seiten mit Kinderpornographie zu sperren. Der Gese…

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Themen: Bka

Erschienen 22. April 2009 auf http://strafprozess.blogspot.com.

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